Casino & Sportwetten Klage: Ablauf, Vergleiche & Dauer

Veröffentlicht am 
23.6.2024
Online-Casinos

Alle Hintergründe zum Ablauf der Glücksspiel Rückforderung

Immer mehr Kunden von Online-Casinos und Online-Buchmachern reichen Klage gegen die Anbieter ein, um ihre Verluste zurückzufordern. Nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) war das Anbieten von Online-Casino-Spielen im Internet grundsätzlich verboten, während Online-Sportwetten einer Lizenzpflicht unterlagen. Kein Casino konnte somit vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 eine gültige Lizenz besitzen. Für Sportwetten wurden erste Lizenzen erst ab Oktober 2020 vergeben.

Trotz dieser klaren Rechtslage zögern viele Menschen, aktiv zu werden – oft aus Unsicherheit über den Ablauf und die Details einer Rückforderung. Wie läuft ein solches Verfahren ab? Ist eine Klage zwingend erforderlich, oder gibt es auch außergerichtliche Möglichkeiten? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen? Welcher Aufwand kommt auf Sie zu, und wie lange dauert es, bis Sie Ihr Geld zurückerhalten?​

Zu den genauen rechtlichen Details und strittigen Punkten von Online Casino und Sportwetten Klagen informieren wir Sie in unserem Artikel zu juristischen Hintergründen. Hier erfahren Sie mehr zu den Hintergründen des Vorgehens.

  1. Rückforderung ohne Anwalt?
  2. Zivilrecht, nicht Strafrecht
  3. Gibt es eine Sammelklage?
  4. Kann man mit einem Vergleich rechnen?
  5. Wie ist der Ablauf?
  6. Muss man vor Gericht?
  7. Bleibt man anonym? Wer erfährt davon?
  8. Wie lange dauert das Verfahren?
  9. Mit welchem Aufwand muss ich rechnen?
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Rückforderung ohne Anwalt?

💡 Außergerichtliches Vorgehen: In der Praxis aussichtslos

Im Zivilprozess gehört es zum guten Ton, der Gegenseite vor der Klageeinreichung die Gelegenheit zu geben, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Entsprechend hat auch unsere Kanzlei in den Anfangsmonaten des Jahres 2021 zahlreiche Anbieter angeschrieben und außergerichtliche Vergleiche vorgeschlagen. Das Ergebnis: In über 98 % der Fälle blieben unsere Vergleichsangebote erfolglos. Nur in sehr wenigen Einzelfällen sind Betreiber überhaupt auf eine außergerichtliche Lösung eingegangen.

Mittlerweile zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Seit nunmehr 2,5 Jahren war kein einziges außergerichtliches Schreiben mehr erfolgreich.
Auch Mandanten berichten regelmäßig, dass eigene Schreiben an die Betreiber keinerlei Wirkung gezeigt haben.

Fazit: Für eine erfolgreiche Rückforderung ist die Einschaltung eines Anwalts und die Einreichung einer Klage zwingend erforderlich.

🟰 kein Anwalt, keine Rückerstattung

Ohne anwaltliche Unterstützung und die Einreichung einer Klage wird es nicht möglich sein, eine Rückerstattung durchzusetzen – auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Selbst Marketingdienstleister, die teils unter dem Deckmantel von Verbrauchervereinen auftreten, beauftragen letztlich einen Anwalt, um die Ansprüche ihrer Kunden gerichtlich durchzusetzen.

Teilweise verlangen diese Dienstleister sogar höhere Beteiligungsquoten, wenn das außergerichtliche Vorgehen – wie nahezu immer – scheitert. Auch der Verkauf eines Anspruchs ändert an diesem Umstand wenig: In vielen Fällen muss der ursprüngliche Anspruchsinhaber weiterhin persönlich als Zeuge auftreten und das Unternehmen dabei unterstützen, die Forderung durchzusetzen – oft für einen Bruchteil des eigentlichen Betrags.

Fazit: Ein gerichtliches Vorgehen mit direkter anwaltlicher Begleitung bleibt der einzige sinnvolle und faire Weg zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

👻 Betreiber setzen auf Abschreckung

Die Betreiber von Online-Casinos und Buchmachern lassen sich natürlich ungern verklagen und versuchen, Kunden die Rückforderung so schwer wie möglich zu machen.
Daher ist die Schwelle zur Klage bewusst hoch angesetzt – ohne eingereichte Klage zeigen sich die Anbieter in aller Regel nicht gesprächsbereit.

Viele Menschen hatten bislang kaum oder gar keinen Kontakt zu Anwälten oder Gerichten und empfinden ein gewisses Unbehagen, wenn es um den Rechtsweg geht.
Dieses Gefühl ist verständlich – jedoch unbegründet: Ohne den "offiziellen" Weg über eine Klage gibt es schlicht keine realistische Chance auf eine Rückerstattung.

Wichtig zu wissen: Der Ablauf eines Zivilverfahrens hat nichts mit dem dramatischen Bild zu tun, das viele vielleicht aus US-amerikanischen Anwaltsserien im Kopf haben. Vor Gericht wird niemand „gegrillt“ – es gibt keinen Staatsanwalt, der unangenehme Fragen stellt oder Druck ausübt. Auch eine eventuelle strafrechtliche Vergangenheit spielt keine Rolle: Bei der Rückforderung handelt es sich ausschließlich um ein Zivilverfahren, nicht um ein Strafverfahren.

☝ Zivilrecht, nicht Strafrecht: Was Sie wissen sollten

In einem Strafverfahren wird eine Person von der Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat angeklagt und muss sich vor Gericht dieser Anklage stellen. In einem Zivilverfahren hingegen fordert eine private Partei – etwa ein Verbraucher – etwas von einer anderen privaten Partei, beispielsweise einem Unternehmen oder einem anderen Verbraucher. Während es im Strafverfahren um Schuld und Strafbarkeit geht, dreht sich ein Zivilverfahren in der Regel ausschließlich um finanzielle Ansprüche.

Ein Zivilverfahren spielt sich in der Praxis meist zwischen drei Parteien ab: dem Kläger, der Beklagten und dem Gericht. Ein Staatsanwalt ist dabei nicht beteiligt – niemand erhebt strafrechtliche Vorwürfe oder untersucht etwaiges Fehlverhalten. Der Großteil des Zivilverfahrens erfolgt schriftlich: Gerade zu Beginn tauschen die Anwälte beider Seiten zahlreiche Schriftsätze aus. Ist das schriftliche Verfahren abgeschlossen, bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung, bei dem beide Parteien angehört werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, spricht das Gericht anschließend ein Urteil.

Wichtig: Es besteht keinerlei Gefahr, dass ein Zivilverfahren – etwa zur Rückforderung von Glücksspielverlusten – negative Auswirkungen auf Ihr Führungszeugnis hat.

🇺🇸 Gibt es eine Sammelklage?

Eine Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild existiert im deutschen Rechtssystem nicht. Dabei würde die Bündelung vieler gleichgelagerter Fälle durchaus Sinn ergeben: Gerichte könnten entlastet und die Qualität der Rechtsprechung insgesamt gesteigert werden. Zudem hätte eine echte Sammelklage eine hohe Abschreckungswirkung gegenüber Unternehmen und würde diese stärker zu rechtstreuem Verhalten anhalten. Vorstöße, das deutsche Zivilprozessrecht entsprechend zu reformieren, sind bislang jedoch stets an Unternehmensinteressen gescheitert.

Fazit: Jedes Verfahren muss einzeln geführt werden. Eine Sammelklage bei Rückforderungen aus Online-Casinos oder Sportwetten wird es also nicht geben. Ebenso lassen sich Ansprüche gegen unterschiedliche Betreiber nicht in einem Verfahren zusammenfassen.

💰 Wie wird ein Vorgehen finanziert?

Die Erstberatung, Auswertung der Transaktionsübersichten, etc. durch uns ist für Sie völlig kostenlos. Ist eine Klage in Ihrem Fall aussichtsreich und entscheiden Sie sich für ein Vorgehen, kommen grundsätzlich zwei Wege der Finanzierung in Betracht:

Prozessfinanzierung:

Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein sogenannter Prozessfinanzierer, mit dem wir zusammenarbeiten, sämtliche Kosten des Verfahrens. Das bedeutet: Der Finanzierer zahlt unser Honorar, die Gerichtskosten sowie – im unwahrscheinlichen Fall einer Niederlage – auch die Kosten der Gegenseite. Sie tragen keinerlei Kostenrisiko. Selbst wenn die Klage wider Erwarten scheitert, verlieren Sie keinen Cent – das Kostenrisiko liegt vollständig beim Finanzierer. Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist, dass sich Ihre finanzielle Situation nicht verändert.

Natürlich arbeitet der Prozessfinanzierer gewinnorientiert. Im Erfolgsfall, also nur wenn Sie tatsächlich Geld zurückerhalten, fällt eine Beteiligung von 38 % (bei Verlusten über 10.000 €) bzw. 40 % (bei Verlusten unter 10.000 €) an. Dieser Prozentsatz ist branchenüblich und nicht verhandelbar – auch nicht bei sehr hohen Streitwerten im sechs- oder siebenstelligen Bereich. In diesem Anteil sind sämtliche Kosten enthalten – es kommen keinerlei weitere Gebühren oder Honorare hinzu.

Wichtig: Die Beteiligung des Prozessfinanzierers wird nur auf den tatsächlich zurückgezahlten Betrag erhoben – nicht auf den ursprünglich eingeklagten Betrag.

Selbstzahlung:

Natürlich bieten wir unseren Mandanten auch die Möglichkeit einer Selbstzahlung an. In diesem Fall berechnen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom jeweiligen Streitwert ab. Pauschale Angaben zu den Kosten sind daher nicht möglich. Sobald uns jedoch Ihr exakter Verlustbetrag vorliegt, können wir Ihnen eine präzise Kostenaufstellung erstellen.

Man könnte sich fragen: Wenn ein Prozessfinanzierer bereit ist, solche Verfahren zu finanzieren, um daraus Gewinn zu erzielen – warum sollte man das Verfahren nicht auch aus eigenen Mitteln stemmen? Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass bei jedem gerichtlichen Verfahren ein Risiko besteht – auch wenn die Erfolgsaussichten sehr gut sind. Kein Prozess vor Gericht ist jemals völlig risikofrei. Auf die besonderen Risiken im Zusammenhang mit Online-Casino- und Sportwettenklagen gehen wir in unserem Artikel über Risiken bei Rückforderungen ausführlich ein.

Aufgrund der Unvorhersehbarkeiten raten wir aktuell eher dazu, das Verfahren über einen Prozessfinanzierer abzuwickeln. So tragen Sie im Falle eines Misserfolgs kein eigenes Kostenrisiko.

❗️Wichtiger Hinweis:

Für uns als Kanzlei spielt es keine Rolle, ob Sie das Verfahren selbst finanzieren oder einen Prozessfinanzierer in Anspruch nehmen – wir erhalten in beiden Fällen exakt das gleiche Honorar. Daher haben wir kein finanzielles Interesse daran, Ihnen eine bestimmte Lösung zu empfehlen. Unser einziges Anliegen ist es, zu verhindern, dass Sie eine Entscheidung treffen, die Sie später bereuen könnten. Wir möchten vermeiden, dass Sie – aus heute vielleicht noch nicht absehbaren Gründen – letztlich keine Rückerstattung erhalten und auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleiben.

❌ Rechtsschutzversicherung:

Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben Ansprüche im Zusammenhang mit Glücksspiel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich ausgeschlossen. Daher wird Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinos oder Sportwetten nicht übernehmen. Diese Einschätzung beruht nicht nur auf allgemeinen Erfahrungswerten: Wir haben bereits bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen konkrete Deckungsanfragen für solche Klagen gestellt – und in jedem Fall eine Ablehnung erhalten.

🤝 Kann man mit einem Vergleich rechnen?

Ein Vergleich ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt einer Klage möglich – selbst nach einer mündlichen Verhandlung, aber noch vor der Verkündung des Urteils. In einem solchen Fall können die Parteien noch einen Vergleich schließen und die Klage einvernehmlich beenden.

🤝 Vergleiche nach Klageeinreichung

In zahlreichen Fällen kommt es tatsächlich zu Vergleichen – allerdings meist erst nach Einreichung der Klage. Für die Betreiber bietet ein Vergleich Vorteile: Sie sparen Geld und vermeiden negative Presseberichte. Das Verhalten der Anbieter ist jedoch sehr unterschiedlich – selbst innerhalb eines Unternehmens. In einem Verfahren kann ein schnelles Vergleichsangebot bereits nach 6–9 Monaten erfolgen, während ein nahezu identischer Fall erst nach 10–12 Monaten oder sogar später verglichen wird.

🤐 Keine Angaben zu Details möglich

Auch in diesem Punkt versuchen die Betreiber, die Durchsetzung der Rückforderungen zu erschweren: Durch harte Verhandlungen, eine bewusst lange Verfahrensdauer und das immer bestehende Risiko der Vollstreckung sollen Vergleichsquoten gedrückt werden. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit dürfen wir keine Angaben zu konkreten Vergleichshöhen einzelner Anbieter machen. Die Erfolgsaussichten bei einem Vergleich hängen zudem stark davon ab, wie weit die Vollstreckung gegen den jeweiligen Anbieter fortgeschritten ist. Bei einigen Anbietern kann man daher härter verhandeln, bei anderen empfiehlt es sich, das bestmögliche Angebot schnell zu sichern.

💥 BGH äußert sich zu Vergleichsbereitschaft

In einer Pressemitteilung vom 4. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mitgeteilt, dass eine Sportwettenklage zurückgenommen wurde, nachdem die Parteien "übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen beantragt haben". Damit ist erstmals offiziell bekannt geworden, dass sich die Wettanbieter auf Vergleiche einlassen.

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Unser erfahrenes Team berät Sie umfassend zu Ihren Rechten – professionell, diskret und kostenlos. Sie müssen mit keinerlei versteckten oder unerwarteten Kosten rechnen.

📜 Ablauf eines Verfahrens: Schritt für Schritt erklärt

Nach Einreichung der Klage müssen Sie mit einer Verfahrensdauer von - derzeit - etwa 18 Monaten rechnen. Schnelle Entscheidungen sind selten – Geduld ist gefragt. Auch wenn es sich um tausende ähnlich gelagerte Fälle handelt, ist jedes Verfahren individuell, und Besonderheiten können jederzeit auftreten.

Der konkrete Ablauf im Überblick:

📞 Kostenlose Erstberatung

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung beraten wir Sie umfassend zu Ihrem individuellen Fall und stehen für alle Rückfragen zur Verfügung. Wir sagen Ihnen transparent und ehrlich, was realistisch möglich ist – und was nicht.

📊 Anforderung Datenauskunft

Im ersten Schritt fordern Sie eine Datenauskunft bei Ihrem Casino oder Wettanbieter an – Bankauszüge reichen hierfür nicht aus. Wir stellen Ihnen dafür eine kostenlose Textvorlage sowie die richtige E-Mail-Adresse des Anbieters zur Verfügung. Die Anbieter sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, diese Daten innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung zu stellen – was in der Regel auch geschieht. Verweigert ein Anbieter die Herausgabe mit vorgeschobenen Argumenten, sollten Sie unbedingt Beschwerde bei der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) und dem zuständigen Datenschutzbeauftragten einreichen.
Auch hierzu informieren wir Sie in unserem YouTube-Video.

💰 Entscheidung über Finanzierung

Nach Erhalt der Datenauskunft werten wir diese aus und berechnen den einklagbaren Verlust. Wir raten nur dann zu einer Klage, wenn diese auch tatsächlich aussichtsreich ist und die Chancen bestehen, dass Sie am Ende wirklich Ihr Geld erhalten. Dank unserer Erfahrung aus über 1.000 Verfahren und einer Erfolgsquote von über 95 % vor Gericht können wir sehr realistisch einschätzen, was machbar ist.

Auf Basis unserer Einschätzung entscheiden Sie, ob Sie das Verfahren selbst finanzieren möchten oder einen Prozessfinanzierer beauftragen. Bei Selbstzahlung kann die Klage in der Regel innerhalb weniger Tage eingereicht werden. Die Prüfung und Freigabe durch einen Prozessfinanzierer dauert selten länger als zwei Wochen.

🤺 Einreichung der Klage

Nachdem wir den Klageentwurf fertiggestellt haben, erhalten Sie ihn zur Durchsicht und Freigabe. Wir unternehmen keinerlei Schritte ohne Ihr explizites Einverständnis – schließlich handelt es sich um Ihr Verfahren. Nach Freigabe wird die Klage beim Landgericht an Ihrem Wohnort eingereicht. Die Zustellung an den Anbieter kann sich – insbesondere wegen Auslandszustellungen (Malta, Gibraltar) – über mehrere Monate verzögern.

Standardmäßig beantragen die Anwälte der Gegenseite Fristverlängerungen, denen das Gericht in der Regel stattgibt. In dieser Phase tauschen die Anwälte beider Seiten nochmals Schriftsätze aus. Sobald das schriftliche Verfahren abgeschlossen ist, setzt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an – meist mehrere Monate im Voraus. Selbstverständlich halten wir Sie während des gesamten Prozesses über alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden.

🔚 Beendigung des Verfahrens

Ein Verfahren endet entweder durch einen Vergleich oder ein gerichtliches Urteil.

Aktuell gehen so gut wie alle Anbieter gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung (Stand: Mai 2025). Angesichts der sehr klaren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sind Berufungen jedoch selten erfolgreich. Vielmehr verfolgen einige Anbieter mit Berufungen das Ziel, Kläger und Prozessfinanzierer „mürbe“ zu machen und die Auszahlung zu verzögern – weshalb sich Verfahren gelegentlich verlängern können.

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⚖️ Muss man vor Gericht?

Ob Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen, hängt davon ab, ob das Gericht Ihr Erscheinen ausdrücklich anordnet. In den meisten Fällen wird das persönliche Erscheinen verlangt – aber nicht immer. Wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wird, müssen Sie grundsätzlich anwesend sein. Immer häufiger gestatten Gerichte auch die Teilnahme per Videokonferenz. Die mündliche Verhandlung dauert in der Regel zwischen 20 und 40 Minuten. Sie können sich den Termin eher wie ein Gespräch mit dem Gericht vorstellen.

Selbstverständlich bereiten wir Sie ausführlich auf den Termin vor und begleiten Sie persönlich durch die Verhandlung.Auch im Zivilprozess gilt die Wahrheitspflicht. Richter entwickeln oft ein feines Gespür für auswendig gelernte Aussagen. Deshalb ist es immer am besten, wenn Mandanten frei aus ihrer Erinnerung heraus antworten. Auf Fragen der gegnerischen Anwälte müssen Sie übrigens nicht antworten – und wir raten in der Regel auch davon ab. Etwa vier Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet das Gericht in der Regel das Urteil – sofern das Verfahren nicht vorher durch einen Vergleich beendet wurde.

🥷 Bleibt man anonym? Wer erfährt davon?

In Deutschland sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. Das bedeutet: Jeder könnte theoretisch den Gerichtssaal betreten und die Verhandlung verfolgen. In der Praxis sieht es bei Massenschadensfällen jedoch anders aus: In solchen Verfahren sind in der Regel keine oder nur sehr wenige Zuschauer im Saal anwesend.

Die Namen der Parteien erscheinen höchstens auf dem Sitzungsaushang vor dem Gericht – und auch dort meist nur in abgekürzter Form. In öffentlich zugänglichen Online-Datenbanken oder im Internet sind diese Informationen nicht abrufbar. Über eine Internetrecherche wird also niemand herausfinden können, wer wen verklagt hat oder welche Details das Verfahren betrifft.

Grundsätzlich läuft der gesamte Schriftverkehr mit dem Gericht über unsere Kanzlei. Es kann jedoch vereinzelt vorkommen, dass Sie ein bis maximal zwei Schreiben direkt vom Gericht erhalten.

⏰ Wie lange dauert das Verfahren?

Die genaue Dauer des Verfahrens hängt von der Auslastung des Gerichts und der Vergleichsbereitschaft des Betreibers ab. Aktuell muss man aber damit rechnen, dass ein Verfahren inkl. Berufung 18-24 Monate dauert.

Ab Klageeinreichung wird der eingeklagte Verlust mit ca. 5% pro Jahr verzinst (eine Verzinsung ab den jeweils getätigten Transaktionen ist vor Gericht bislang immer gescheitert). So kann eine längere Verfahrensdauer dazu führen, dass man letztlich mehr als nur die reine Rückerstattung bekommt.

🏋️ Mit welchem Aufwand muss man rechnen?

Der größte Aufwand für den Kläger ist das Beschaffen der Datenauskunft. Anschließend ist das Vorgehen mit keinerlei Aufwand verbunden. Unsere Kanzlei übernimmt alle weiteren Verfahrensschritte und die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und der Gegenseite.

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