Einer für alle, alle für einen: Wird es eine Sammelklage geben?

Veröffentlicht am 
7.4.2024
Online-Casinos

Gibt es bei Glücksspiel Rückforderungen eine Sammelklage?

Es würde für alle Beteiligten Sinn machen: alle, die bei einem bestimmten Wettanbieter oder Casino Verluste hatten, schließen sich zusammen, reichen gemeinsam Klage ein und dann wird in einem einzigen Gerichtsverfahren für alle entschieden. So spart man sich Zeit, Kosten und effizienter geht es auch. Schließlich ächzen Gerichte seit Jahren unter der hohen Verfahrenslast und in jedem Verfahren geht es ja mehr oder weniger um das gleiche. Außerdem würde ein solches Vorgehen den Druck auf die Anbieter massiv erhöhen - wahrscheinlich wären dann sogar sehr hohe Vergleich zu frühen Zeitpunkten möglich. Leider sieht das deutsche Recht aber eine solche Sammelklage nicht vor.

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Lobbyismus verhindert effektive Sammelklage

Anders als beispielsweise in den USA ist in Deutschland eine Sammelklage nicht möglich. Das Gesetz erlaubt es also nicht, viele gleichgelagerte Fälle zusammenzufassen und wie einen Anspruch durchzusetzen - obwohl dies eine sehr viel effizientere Durchführung der Verfahren erlauben würde. Auch der Druck sich an die Regeln zu halten wäre dadurch erheblich größer. Schließlich müssten Unternehmen sonst fürchten, dass sie im Falle von Rechtsverstößen empfindliche Konsequenzen erhalten.

Bislang haben Lobby-Interessen eine solche Sammelklage effektiv verhindert. Derartige politische Bemühungen sind "weichgespült" worden. In Deutschland gibt es daher nur die sogenannte Musterfeststellungsklage, bzw. die EU Verbandsklage. Diese erlaubt es lediglich Verbraucherverbänden in einem Musterverfahren festzustellen, ob ein bestimmter Anspruch besteht. Geld bekommt man durch diese Klagen nicht. Bei Sport oder Casino Rückforderungen würden also im "Sammelverfahren" beispielsweise nur festgestellt werden, ob das Angebot illegal war und ein Rückzahlungsanspruch grundsätzlich besteht. Ob der einzelne dann auch Anspruch auf Rückzahlung hat, müsste in einer folgenden sogenannten Leistungsklage separat festgestellt werden. So können viele Jahre vergehen.

Für den Einzelnen ist es daher sehr viel wirkungsvoller und schneller, gleich eine Individualklage einzureichen.

Keine Alternative zur Individualklage

Die meisten Unternehmen wissen, dass sich der Einzelne gegenüber Milliarden-Konzernen oft stark unterlegen und teilweise machtlos fühlt. Dabei ist das nicht der Fall. Verbraucherklagen mit qualifizierten Anwälte haben beispielsweise schon den VW-Konzern viele Milliarden gekostet und dazu geführt, dass im Diesel-Skandal hunderttausende Menschen Schadensersatz erhalten haben.

Außerdem hatten die meisten noch nie mit Anwälten oder Gerichten zu tun und meinen, dass der Kontakt mit diesen Berufsgruppen in der Regel nichts Gutes bedeutet. Dabei handelt es sich bei solchen Rückforderungen um Zivilverfahren und nicht um Strafprozesse. Man muss also keinerlei negative Konsequenzen für sich befürchten und mit Prozessfinanzierer ist das Vorgehen auch noch völlig kostenlos. In der Regel übernimmt auch die Anwalts-Kanzlei die gesamte Arbeit.

Auch im Anbetracht der jüngsten BGH Rechtsprechung wird es dabei bleiben, dass jeder einzelne seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen muss. Ohne Klage und ohne Anwalt wird daher nichts zu erreichen sein. Das Verschanzen hinter dem Erfordernis der Klage schreckt nämlich nach wie vor viele Menschen ab. Dabei könnten die Chancen nicht besser stehen.

ts

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