Anwaltliches Forderungsmanagement
Offene Forderungen effizient realisieren: Schuldnerermittlung, Mahnverfahren, gerichtliche Durchsetzung und Vollstreckung, auch international und bei großen Volumina.
- Erfolgsbasierte Vergütung möglich
- Anwaltliche Bearbeitung statt Inkassobüro
- Forderungsrealisierung im gesamten EU- und EWR-Raum

Offene Forderungen effizient realisieren
Offene Rechnungen binden Liquidität und Zeit. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Außenstände möglichst schnell und effizient realisieren. Spätestens nach Ihrer ersten Mahnung übernehmen wir die Forderung vollständig, vom anwaltlichen Anschreiben bis zur Zwangsvollstreckung. Um den weiteren Verlauf müssen Sie sich nicht mehr kümmern.
Wir bearbeiten einzelne Großforderungen ebenso wie große Volumina niedrigerer Ansprüche. Wir sind spezialisiert auf Forderungen aus professionellen und regulierten Dienstleistungen, wie z.B. privatärztliche Abrechnungen, Beratungshonorare und Provisionen.
Gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden treten wir als Anwaltskanzlei auf, nicht als Inkassobüro. Anwaltliche Schreiben führen regelmäßig zu schnelleren Zahlungen mit weniger Mahnschritten. Wird eine Forderung dennoch fortgesetzt bestritten, können wir ohne Wechsel Ihres Ansprechpartners unmittelbar gerichtliche Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.
Forderungsmanagement ist ein Teil Ihrer Kundenbeziehung. Tonfall und Eskalationsstufen stimmen wir mit Ihnen ab, statt Ihren Schuldnern standardisierte Inkasso-Schreiben zu schicken. Wir setzen Ihre Forderungen konsequent durch, wahren dabei aber den professionellen und respektvollen Außenauftritt Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden.
Unser Vorgehen
Offene Rechnungen übermitteln Sie uns auf dem Weg, der sich am besten in Ihre internen Abläufe einfügt. Wir stellen Schnittstellen zu Ihrer Buchhaltungssoftware oder Ihrem CRM zur Verfügung, sodass sie uns Rechnungen und Kundendaten auf Wunsch automatisiert zur Verfügung stellen können. Wir legen gemeinsam fest, wann und wie gemahnt wird, welche Fristen gesetzt werden und ob bzw. wann wir auf die (mahn-)gerichtliche Stufe eskalieren.
Zunächst fordern wir den Schuldner üblicherweise anwaltlich zur Zahlung auf und treffen, wo es sinnvoll und von Ihnen gewünscht ist, Raten- oder Zahlungsvereinbarungen. Ist ein Schuldner nicht mehr erreichbar, ermitteln wir seine aktuelle Anschrift selbst. Bevor weitere Kosten für die Rechtsverfolgung entstehen, holen wir aktuelle Bonitätsauskünfte ein. Ist ein gerichtliches Vorgehen wirtschaftlich, beantragen wir einen Mahnbescheid oder erheben Klage und betreiben notfalls die Zwangsvollstreckung - auch gegenüber Schuldnern mit Sitz oder Aufenthalt im Ausland.
Den Stand Ihrer offenen Forderungen können Sie live auf einem Übersichtsportal verfolgen, das wir für Sie bereitstellen. Alternativ erhalten Sie regelmäßige, automatische Berichte in der Form, die Sie bevorzugen.
Die Rechtslage
So läuft ein Verfahren
Kosten
Alle Kosten sprechen wir vorab mit Ihnen ab. In geeigneten Fällen arbeiten wir rein erfolgsbasiert; für Sie entstehen dann keine Vorabkosten.
Ist der Schuldner in Verzug, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung als Verzugsschaden tragen (§§ 280, 286 BGB), zuzüglich Verzugszinsen (§ 288 BGB). Unsere Gebühren machen wir deshalb gegenüber dem säumigen Schuldner geltend und nicht gegenüber Ihnen.
Gerichtskosten fallen nur an, wenn sich ein Verfahren wirtschaftlich lohnt. Das prüfen wir für jede Forderung anhand ihrer Höhe und der Bonität des Schuldners und sprechen die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Warum eine Anwaltskanzlei und kein Inkassounternehmen?
Ein anwaltliches Schreiben hat bei Schuldnern erfahrungsgemäß mehr Gewicht und führt schneller zum Erfolg. Zudem können wir bestrittene Forderungen selbst vor Gericht geltend machen. Die Abgabe an eine weitere Kanzlei entfällt.
Welche Forderungen übernimmt staudt.law?
Forderungen gegen Unternehmen und Verbraucher, von einzelnen Rechnungen bis zu großen Forderungsbeständen. Besondere Erfahrung haben wir mit hochvolumigen Honorarforderungen aus professionellen Dienstleistungen.
Setzt staudt.law Forderungen auch im Ausland durch?
Ja, im gesamten EU- und EWR-Raum, außergerichtlich und gerichtlich. Drittstaaten außerhalb des EWR werden im Einzelfall mit Ihnen abgestimmt.
Was gilt für Forderungen von Berufsgeheimnisträgern?
Als Rechtsanwaltskanzlei unterliegen wir dem Anwaltsgeheimnis und behandeln Ihre Kundendaten im Einklang mit ärztlichen-, anwaltlichen und anderen professionellen Verschwiegenheitspflichten.
Videos zum Thema
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