Online Casino Klagen: die juristischen Hintergründe

Veröffentlicht am 
5.2.2023
Online-Casinos

In Deutschland ist Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und andere Vorschriften streng reguliert. Um Glücksspiel oder Sportwetten anbieten zu dürfen, benötigen die Betreiber entsprechend eine gültige deutsche Lizenz. Es reicht nicht aus, dass das Online Casino eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder anderen Staaten hat. Das haben bislang alle mit Online Casino Klagen befassten Gerichte bestätigt. Verfügt ein Casino nicht über eine Lizenz, ist es nach deutschem Recht illegal - und dem Kunden gegenüber zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den juristischen Hintergründen und können in unserem Artikel zur aktuellen Rechtsprechung mehr zu den bisherigen Urteilen nachlesen und Entscheidungen herunterladen.

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Internet-Verbot und Strafbarkeit

In § 4 Abs. 4 GlüStV (alte Fassung) heißt es explizit: "Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten" (zum Glücksspielstaatsvertrag). Dieses sehr eindeutige Internet-Verbot wurde von den Online Casinos und Sportwetten Betreibern über Jahre hinweg missachtet. Die Betreiber haben damit nicht nur gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, sondern möglicherweise auch gegen das Strafgesetzbuch (StGB). Nach § 284 Abs. 1 StGB wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft, wer ohne behördliche Genehmigung Glücksspiel anbietet. Bislang sind aber noch keine strafrechtlichen Schritte gegen die handelnden Personen bekannt (Stand: Mai 2023). Für eine Strafbarkeit der Kunden müsste dieser von der Illegalität gewusst und trotzdem gespielt haben - wer nichts gewusst hat, muss also auch nichts befürchten. Unserer Kanzlei sind bislang keine Fälle bekannt, in welchen es strafrechtliche Folgen für Online Casino Kunden gegeben hätte.

Kein Verstoß gegen Europarecht

Die Online Casinos argumentieren vor Gericht, dass das Internet-Verbot gegen Europarecht verstößt. Dieser Auffassung ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits im Jahr 2017 eine klare Absage erteilt worden. Demnach ist das Internet-Verbot mit dem Europarecht vereinbar, weil es verhältnismäßig und geeignet ist, die enorme Suchtgefahr, welche von Online Glücksspiel ausgeht, einzudämmen (Urteil vom 26.10.2017 -BVerwG 8 C 18.16).

Kein gewerbliches Spiel

Teilweise wenden die Online Casinos in den Verfahren ein, dass deutsche Gerichte nicht für die Verfahren zuständig seien, weil es sich bei den Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Dies wird damit begründet, dass es sich beim Spielen im Casino nicht um einen Zeitvertreib handelt, welcher von der Rechtsordnung geschützt ist. Mit anderen Worten sollen die Kunden gewerblich gespielt haben. Bislang hat aber kein Gericht an der Verbraucher-Eigenschaft der Kunden oder der Zuständigkeit deutscher Gerichte ernstzunehmende Zweifel gehabt.

Keine Duldung durch den Staat

Schließlich sahen es die Gerichte auch als unwesentlich für die Illegalität des Angebots an, dass das Verbot von Online Glücksspiel von den Behörden der Länder nicht durchgesetzt wurde.

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Rückforderung nach BGB

Vor dem Hintergrund der Illegalität des Online Casino, Poker- und Sportwetten-Angebots, ist der Vertrag zwischen Kunde und dem Casino - welcher durch die Annahme der AGB zustande gekommen ist - nach § 134 BGB nichtig. Damit gab es keinen rechtlichen Grund für die Einzahlungen der Kunden. Und gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB ist man einem anderen zur Herausgabe verpflichtet, wenn man etwas ohne Rechtsgrund, also ohne gültigen Vertrag erhalten hat. Online Casino Kunden können deshalb ihre gesamten Verluste zurückfordern, wobei bei der Berechnung die Auszahlungen von den Einzahlungen abzuziehen sind. Diese Auffassung ist in den allermeisten Gerichtsurteilen bestätigt worden.

Verjährung

Nach dem BGB kann man Online Casino Ansprüche 10 Jahre rückwirkend zurückfordern (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Unsere Kanzlei hat vor dem Landgericht Krefeld das erste Urteil erwirkt, in welchem die 10-jährige Verjährungsfrist explizit bestätigt wurde (Download des Urteils). Sobald man von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat, also erfahren hat, dass Online Casinos und Sportwetten illegal waren und man möglicherweise Ansprüche gegen die Anbieter hat, muss man innerhalb von 3 Jahren Klage einreichen (§ 195 BGB). Dieser Punkt ist in zahlreichen Verfahren von den Casino-Anwälten angegriffen worden. So wurde argumentiert, dass die dreijährige Verjährung schon ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen, also der jeweiligen Ein- und Auszahlungen zu laufen beginnt - und in der Folge die allermeisten Ansprüche schon verjährt wären. Dieser Auffassung hat das OLG Nürnberg, in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren, eine Absage erteilt: demnach beginnt die dreijährige Verjährung erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis über die Illegalität zu laufen. Hat man also 2023 von der Illegalität erfahren, muss man bis Ende 2026 klagen, war es im Jahr 2022, muss bis Ende 2025 Klage eingereicht werden, usw. Allerdings ist es oftmals schwierig bis unmöglich einem Einzelnen nachzuweisen, wann er von der Illegalität erfahren hat. Daher wird die Rechtsprechung irgendwann einen Zeitpunkt festlegen, ab welchem jeder von der Möglichkeit der Rückforderung hätte wissen müssen - oder sich dieser Kenntnis eben leichtfertig verschlossen hat. Fällt diese Entscheidung sehr streng aus, könnte dafür sogar das Jahr 2020 angenommen werden, denn tatsächlich hat es 2020 schon erste Urteile und auch erste Berichterstattung gegeben. In diesem Fall wären Rückforderungen nur noch bis Ende 2023 möglich.

Reform des Glücksspielstaatsvertrags

Am 01.07.2021 ist eine neue Fassung des Glücksspielstaatsvertrags in Kraft getreten, nach welcher sich Online Casinos um eine offizielle Lizenz bewerben können. Die Online Casinos sind nicht automatisch legal geworden, sodass auch nach dem 01.07.2021 das allermeiste Online Casino Angebot illegal war und nach wie vor ist. Gemäß der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verfügen zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: Mai 2023) nur vier Online Casinos über eine Lizenz. Auch die meisten Sportwettenanbieter - darunter große Anbieter wie Tipico, Bwin oder Bet365 - hatten diese Lizenz lange Zeit nicht. Und wenn keine Lizenz vorliegt, ist das Angebot nach Glücksspielstaatsvertrag verboten.


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