Jeder kennt es aus der Casino-Werbung: am Ende kommt immer der sehr schnell gesprochene Hinweis, dass "dieses Angebot nur für Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein" gilt. Und auch in den AGB der Wettanbieter und Casinos war teilweise zu lesen, dass man nur dann spielen darf, wenn man seinen Wohnsitz in SH hat. Wie erklärt sich diese Sonderstellung von Schleswig-Holstein? Galten dort etwa andere Regeln als im restlichen Bundesgebiet? Und bedeutet das, dass Rückforderung aus Kiel, Flensburg und Lübeck nicht möglich sind?
Wegen Deutschlands föderaler Struktur haben die Bundesländer einigen gesetzlichen Gestaltungsspielraum. So gibt es in den Bundesländern beispielsweise auch unterschiedliche Schul- oder Polizeigesetze. Und auch Glücksspiel wird durch den Glücksspielstaatsvertrag reguliert, also einem Gesetz, welches die Länder gemeinsam vereinbart haben, nicht der Bund. Schleswig-Holstein hat sich im Glücksspielwesen für eine liberalere Politik entschieden und den Glücksspielstaatsvertrag nicht unterzeichnet, weshalb auch das absolute Verbot von Glücksspielangeboten dort nicht galt. In SH waren Online Casinos und Sportwetten also unter der Bedingung erlaubt, dass das Land eine entsprechende Lizenz ausgestellt hat. Im Rest Deutschlands war das Bewerben um eine Lizenz gar nicht erst möglich.
Trotzdem haben auch in Schleswig-Holstein einige Anbieter keine Lizenz besessen - wenn man sich also bei der Spielteilnahme dort aufgehalten hat und das genutzte Angebot nicht erlaubt war, sind auch hier Rückforderungen möglich. Einen Überblick über in Schleswig-Holstein erlaubte Anbieter finden Sie auf der Seite der zuständigen Behörde. Und auch dann, wenn die Verluste in einem anderen Bundesland angefallen sind und man nur (jetzt) in Schleswig-Holstein wohnt, kann man sein Geld zurückverlangen. Dennoch finanzieren Prozessfinanzierer solche Verfahren wegen höherer Risiken nicht. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass die dortigen Gerichte das Gesetz weniger streng auslegen.
Wenn man bei der Registrierung beim Online Casino oder Buchmacher angegeben hat in Schleswig-Holstein zu wohnen, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht, muss man in der Regel keine Konsequenzen befürchten. Zwar tragen das die Anbieter-Anwälte regelmäßig in den Verfahren vor, allerdings war dieser Einwand in keinem einzigen unserer Fälle bislang erfolgreich. Vielmehr vertreten die Gerichte die Auffassung, dass die die Wettanbieter und Casinos dafür hätten sorgen müssen, dass sie ihr Angebot nicht dort zur Verfügung stellen, wo sie über keine Lizenz verfügen. Spätestens als Sie sich über Ihren Ausweis identifiziert haben, hätte der Glücksspiel-Betreiber Sie sperren müssen.
ts