EuGH-Urteil C-440/23: Eigentor aus Malta

Veröffentlicht am 
April 16, 2026
Online-Casinos

EuGH C-440/23: Illegalität von Online-Casinos höchstrichterlich bestätigt – Eigentor aus Malta

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-440/23 sein lang erwartetes Urteil verkündet – und es ist vollumfänglich zugunsten der Spieler ausgefallen. Das deutsche Online-Casino-Verbot war rechtmäßig, betroffene Verträge waren nichtig, und Spieler handeln nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie ihre Verluste zurückfordern. Damit ist die Frage der Illegalität von Online-Casinos in Deutschland auf europäischer Ebene höchstrichterlich geklärt.

Für Sportwetten steht eine entsprechende Entscheidung noch aus – diese ist Gegenstand der Rechtssache C-530/24. Wie es nun weitergeht – mit den tausenden ausgesetzten Verfahren und vor allem mit der Zahlungsbereitschaft der Anbieter – lesen Sie hier.

Was hat der EuGH entschieden?

Der EuGH hat in seinem Urteil drei zentrale Fragen beantwortet.

Das deutsche Online-Casino-Verbot war rechtmäßig. Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 hat Online-Casinospiele – Slots, Poker, Blackjack, Roulette – vollständig verboten. Die Anbieter hatten argumentiert, dieses Verbot verstoße gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit. Wie schon zuvor der Generalanwalt sieht das auch der EuGH anders: Ein Mitgliedstaat darf Online-Casinospiele verbieten, um die Spielsucht zu bekämpfen und Schwarzmärkten entgegenzuwirken – auch dann, wenn der Anbieter in einem anderen EU-Staat, etwa Malta, lizenziert ist. Eine maltesische Lizenz schützt also nicht vor den deutschen Verbotsfolgen.

Die Verträge waren nichtig. Wer in Deutschland Online-Casino-Dienstleistungen angeboten hat, ohne dazu berechtigt zu sein, hat Verträge geschlossen, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Die zivilrechtliche Konsequenz ist die Nichtigkeit, d.h. die Ungültigkeit dieser Verträge – und bei nichtigen Verträgen sieht das Gesetz eine Rückzahlungspflicht des Geleisteten vor. Die Spieler können ihre Verluste also zurückfordern.

Rückforderungen sind kein Rechtsmissbrauch. Die Casinos hatten versucht, Rückforderungsklagen als „rechtsmissbräuchlich" darzustellen – schließlich hätten die Spieler ja freiwillig gespielt. In der mündlichen Verhandlung war sich der Anwalt des Casinos dabei nicht zu schade, Spielschulden als „Ehrenschulden" zu bezeichnen. Der EuGH hat diese Argumentation zurückgewiesen. Die bloße Teilnahme am Spiel begründet keinen Rechtsmissbrauch im Sinne des Unionsrechts.

Beeinflusst die Reform von 2021 die Sache?

Nein. Die Legalisierung von Online-Casino-Angeboten durch den GlüStV 2021 ändert an der vorherigen Illegalität nichts. Ab Juli 2021 hat Deutschland das generelle Verbot durch ein Lizenzsystem ersetzt. Der EuGH stellt klar: Diese Gesetzesänderung ist Teil einer Politik der kontrollierten Expansion – und stellt die Rechtmäßigkeit des früheren Verbots nicht in Frage. Für den Zeitraum davor sind die rechtlichen Konsequenzen zu ziehen.

Verluste, die nach der Legalisierung bei lizenzierten Anbietern entstanden sind, können dagegen nicht zurückgefordert werden. Verluste bei nach wie vor nicht lizenzierten Anbietern sind dagegen weiterhin grundsätzlich rückholbar.

Hintergrund: ein Verfahren mit dubiosen Zügen

Wie wir ausführlich beschrieben haben, kam das Verfahren C-440/23 nicht aus Deutschland, sondern aus Malta – und unter Umständen, die zumindest Fragen aufwerfen. Ein deutscher Anwalt hatte einen Rückforderungsanspruch abgetreten bekommen und in Malta Klage erhoben. Dass ausgerechnet ein maltesisches Gericht dem EuGH die entscheidende Frage vorlegte, war kein Zufall: Malta ist das Glücksspielparadies der EU, Sitzstaat der meisten großen Glücksspielanbieter – und hat mit seiner Bill 55 die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielanbieter gezielt erschwert.

Die Folge des Verfahrens: Tausende deutsche Verfahren, darunter das BGH-Verfahren I ZR 53/23, wurden ausgesetzt, um das Urteil aus Luxemburg abzuwarten. Genau das war wohl der Plan. Umso bedeutsamer, dass der EuGH die Fragen als zulässig und entscheidungsreif eingestuft und klar zugunsten der Verbraucher entschieden hat – ungeachtet der fragwürdigen Herkunft des Verfahrens. Ein Eigentor aus Malta.

Wie geht es nun weiter?

Ausgesetzte Verfahren

Tausende deutsche Casino-Verfahren wurden mit Blick auf das EuGH-Urteil ausgesetzt, also pausiert. Mit der Entscheidung des EuGH entfällt dieser Aussetzungsgrund – die Verfahren können also wieder aufgenommen und dann rechtskräftig entschieden werden. Zu beachten ist: Das gilt nur für Casino-Verfahren. Für Sportwetten steht die EuGH-Entscheidung in der Sache C-530/24 noch aus.

Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte die ausgesetzten Verfahren nun direkt fortführen oder zunächst auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) warten. Ein solches BGH-Urteil zugunsten der Spieler ist nach der heutigen Entscheidung aus Luxemburg zeitnah zu erwarten.

Wie reagieren die Anbieter?

Das ist die eigentlich spannende Frage. Folgende Szenarien sind denkbar:

Vergleiche. Einige Anbieter könnten nun verstärkt auf Vergleiche setzen, um eine Welle rechtskräftiger Urteile zu vermeiden. Vergleiche bieten den Casinos den Vorteil, den Schaden zu begrenzen und öffentliche Urteile zu verhindern.

Zahlung auf Urteile. Das für Kläger erfreulichste Szenario: Anbieter zahlen schlicht auf rechtskräftige Urteile. Nach dem heutigen EuGH-Urteil und dem absehbaren BGH-Urteil steigt der Druck erheblich – für manche Anbieter könnte eine geordnete Regulierung der Altlasten die günstigere Option sein als massive Imageschäden und jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang.

Nichtzahlung trotz Urteil. Rechtskräftige Urteile zu erstreiten ist eine Sache – das Geld tatsächlich zu bekommen eine andere. Zahlreiche Anbieter, darunter Pokerstars, zahlen aktuell nicht auf rechtskräftige Urteile. Das Vollstreckungsproblem bleibt bestehen, insbesondere bei Anbietern mit Sitz in Malta, wo Maltas Bill 55 die Vollstreckung ausländischer Urteile gezielt erschwert. Ob und wie dieses Problem gelöst wird, ist Gegenstand der noch offenen Rechtssache C-683/24 vor dem EuGH.

Liquidation und Umstrukturierung. Einzelne Anbieter könnten versuchen, sich durch Liquidation oder konzerninterne Umstrukturierungen dem Zugriff zu entziehen, bevor Urteile vollstreckt werden können. Das ist kein theoretisches Risiko – es ist ein Muster, das sich in den Online Casino Rückforderungen bereits wiederholt gezeigt hat.

Sollten sich die letzten beiden Szenarien verwirklichen, ist die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit der betroffenen Anbieter ernsthaft in Frage zu stellen. Wer als lizenzierter Anbieter in Deutschland tätig sein will, muss sich an die deutsche Rechtsordnung halten – die bewusste Missachtung rechtskräftiger Urteile ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Grund, die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.

Fazit

Das Urteil in der Rechtssache C-440/23 ist ein Meilenstein. Der EuGH hat die Linie der deutschen Gerichte auf europäischer Ebene zementiert: Online-Casinos waren illegal, die Verträge nichtig, die Rückforderungen zulässig. Die grundsätzliche Rechtsfrage ist damit geklärt. kDie Probleme bleiben trotzdem. Vollstreckung, Zahlungsbereitschaft und das Verhalten einzelner Anbieter werden die nächsten Kapitel dieser Geschichte schreiben.

ts

Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.

Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.