Etappensieg in Luxemburg - Schlussantrag C-530/24 positiv!

Veröffentlicht am 
March 19, 2026
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Etappensieg in Luxemburg: Schlussantrag C-530/24 positiv

Der EuGH-Schlussantrag in der Tipico-Rechtssache C-530/24 hat lange auf sich warten lassen – zweimal wurde er verschoben. Jetzt ist er da. Und er ist positiv.

Nachfolgend erfahren Sie, was der Schlussantrag konkret bedeutet, wo die Einschränkungen liegen – und wie es nun weitergeht.

Der Schlussantrag in der Rechtssache C-530/24

Bereits der Ablauf der mündlichen Verhandlung im September 2025 gab einen deutlichen Hinweis auf die Position von Generalanwalt Emiliou: Er zog seinerzeit einen Vergleich zwischen Sportwetten und Kokain – mit der Begründung, dass die Legalisierung von Kokain in einem EU-Mitgliedstaat noch lange nicht bedeute, dass es auch in allen anderen Staaten verkauft werden dürfe.

Generalstaatsanwalt Emiliou vertritt in seinem Schlussantrag die Meinung, dass Sportwettenanbieter in Deutschland zur Rückzahlung von Verlusten verpflichtet werden können, selbst wenn sie eine Konzession beantragt, diese aber nie erhalten haben. Laut seiner Ansicht ist es dabei unerheblich, ob das Konzessionsverfahren selbst gegen EU-Recht verstoßen hat. Die vom BGH gestellten Fragen wurden somit zugunsten der klagenden Spieler beantwortet.

Sie können den Schlussantrag hier herunterladen.

Die Einschränkung – und warum sie kaum ins Gewicht fällt

Der Generalanwalt sieht jedoch eine Einschränkung für die Möglichkeit, Anbieter zur Rückzahlung zu verurteilen. Seiner Ansicht nach wäre eine Rückforderung im Einzelfall unverhältnismäßig, wenn der jeweilige Anbieter von staatlicher Seite konkrete und unbedingte Zusicherungen erhalten hat, dass der Betrieb seines Angebots auch ohne Konzession gestattet ist. Konkret bedeutet dies: Ein Wettanbieter müsste Spielverluste dann nicht zurückzahlen, wenn ihm der Staat versichert hat, dass er seine Tätigkeit auch ohne Erlaubnis ausüben darf. In solchen Fällen wäre es nach Auffassung des Generalanwalts ungerecht, den Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten. Ob und wann Tipico solche Zusicherungen erhalten hat, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) klären.

Aus mehreren Tausend Verfahren gegen Sportwetten-Anbieter wissen wir aus erster Hand: Tipico und Co. haben sich bislang nie auf derartige konkrete Zusicherungen berufen. In den allermeisten Verfahren ist lediglich von einer „faktischen Duldung" die Rede – und die dürfte den Anforderungen des Generalanwalts nicht genügen. Die Oberlandesgerichte haben das flächendeckend bestätigt: die Anbieter durften nicht darauf vertrauen, dass ihr konzessionsloses Angebot geduldet wird.

Wir sind deshalb sehr zuversichtlich, dass die deutschen Gerichte Rückzahlungsansprüche auch nach diesem Schlussantrag weiterhin bejahen werden.

Wie geht es nun weiter?

Der Schlussantrag ist ein wichtiger Schritt – aber kein Endpunkt. Für gewöhnlich ergehen EuGH-Urteile 3-6 Monate nach dem Schlussantrag. Und wie wir in der Vergangenheit immer wieder betont haben: auch danach muss erst noch der BGH entscheiden, bevor die ausgesetzten Verfahren offiziell weitergehen können. Realistisch betrachtet dürfte es frühestens Herbst 2026 werden, bis es in den meisten Verfahren konkret weitergeht.

Der nächste Meilenstein steht allerdings schon früher an. Am 16. April 2026 verkündet der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-440/23 – jenem Verfahren, in dem es ausschließlich um Online-Casino-Verluste geht. Der Schlussantrag des Generalanwalts war dort bereits im September 2025 positiv. Damit wird wohl bald höchstrichterlich geklärt sein, ob die Anbieter auch nach EU-Recht zur Rückzahlung von reinen Casino-Verlusten verpflichtet sind.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer bereits eine Klage laufen hat, ist gut aufgestellt und muss - und kann - derzeit nichts weiter unternehmen als abzuwarten.

Wer bislang noch nichts unternommen hat, sollte die Zeit nicht verstreichen lassen: Die Verjährungsuhr läuft weiter, und manche Anbieter nutzen den Zeitgewinn für Umstrukturierungen. Gerne prüfen wir Ihren Anspruch kostenlos und unverbindlich.

ts

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