Kokain und Sportwetten - Abfahrt am EuGH?

Veröffentlicht am 
October 8, 2025
Online-Casinos

Kokain und Sportwetten - die mündliche Verhandlung in C-530/24

Am 24. September 2025 fand vor dem Europäischen Gerichtshof die Gerichtsverhandlung in der Rechtssache C-530/24 gegen Tipico statt. In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob Verluste aus Sportwetten rückholbar sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht in seinem Beschluss von einer Rückzahlungspflicht aus - bestätigt der EuGH diese Auffassung, stehen sich Tipico, Bwin und Co. Forderungen in Milliardenhöhe gegenüber.

Allerdings ist auch nach dieser mündlichen Verhandlung ist noch nichts entschieden. Das Gericht hat sich auch nicht zu tief in die Karten blicken lassen, der Generalanwalt mit einem provokanten Vergleich allerdings schon. Der Ablauf gibt Klägern allerdings die begründete Hoffnung, dass auch der EuGH verbraucherfreundlich entscheidet. Einen Hinweis auf die Entscheidung des EuGH dürfte der Schlussantrag des Generalanwalts geben.

Tipico & Malta vs. Europa

Der Standpunkt der Wettanbieter lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen: Tipico und andere Buchmacher vertreten den Standpunkt, dass sie eigentlich eine Lizenz hätten bekommen müssen und daher so behandelt werden müssen, als hätten sie eine Lizenz gehabt. Deshalb, so die Sichtweise von Tipico, habe das Angebot nicht als illegal gelten dürfen. Flankiert wird diese Argumentation von Tipicos willfährigen Gehilfen aus der maltesischen Regierung. Malta betonte, dass eine maltesische Lizenz respektiert werden müsse und schließlich auch in Malta Spielerschutzvorschriften gelten.

Generalanwalt vergleicht Sportwetten mit Koks

Die Wettanbieter und Malta berufen sich regelmäßig - und so auch in der mündlichen Verhandlung - auf die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union. Dies veranlasste den Generalanwalt einem Bericht zufolge in der Verhandlung zu einer provokanten Rückfrage: wenn Kokain in einem Mitgliedsstaat legalisiert sei - dürfte man es dann auch in einem anderen verkaufen? Der Vertreter Maltas wich dieser Frage aus. Spannender als die Antwort, ist aber die Frage an sich: wenn der Generalanwalt den Vergleich zwischen Sportwetten und Kokain - einer gefährlichen, illegalen Substanz - schon nicht scheut, dann ist es nicht abwegig daraus zu schließen, dass der Generalanwalt für Sportwetten eine ähnlich starke Regulierung wie für Kokain befürwortet. Seine Meinung wird nach den Schlussanträgen sehr genau bekannt sein - diese werden aktuell für den 11. Dezember 2025 erwartet.

Vereinte Phalanx von EU und Mitgliedsstaaten

Die EU-Kommission, die Bundesrepublik Deutschland und andere Mitgliedstaaten – darunter Belgien, Griechenland und Portugal – hielten dieser zweifelhaften Argumentation strikt und stark entgegen. Eine maltesische Lizenz könne keine deutsche Erlaubnis ersetzen. Ohne Lizenz sei das Angebot auch eindeutig rechtswidrig gewesen, und gerade aus Gründen des Verbraucherschutzes dürften Anbieter wie Tipico keine Vorteile daraus ziehen, sich über die deutschen Vorgaben hinwegzusetzen.

Die EU-Kommission betonte in der Verhandlung, dass das deutsche Lizenzsystem europarechtskonform gewesen sei und Verstöße nicht einfach mit dem Hinweis auf EU-Recht legitimiert werden könnten. Auch die Richter stellten kritische Fragen in Richtung Tipico, etwa ob das Unternehmen nicht bewusst das Risiko eingegangen sei, jahrelang ohne Lizenz am Markt zu operieren und erst im Nachhinein auf eine juristische Absicherung zu hoffen.

Fazit: positiver Verlauf, Abwarten angesagt

Der Verlauf der mündlichen Verhandlung, die Fragen der Richter und des Generalanwalts, die starken Standpunkte der EU-Kommission und der Bundesrepublik, die schwache Argumentation von Tipico und Malta - all das gibt den berechtigten Grund zur Hoffnung, dass die Entscheidung in der Sportwetten Rechtssache C-530/24 positiv ausfallen wird. Jetzt ist allerdings noch nichts entschieden. Die Schlussanträge des EU Generalanwalts können aber darauf hindeuten wie die Entscheidung des EuGH ausfallen wird. Nach jetzigem Stand werden sie am 11. Dezember 2025 erwartet.

Ein Urteil des EuGH ist im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten. Sollte der Gerichtshof die Linie der deutschen Gerichte bestätigen, dass Sportwettenverträge ohne Lizenz nichtig sind, würden unzählige Rückforderungsverfahren neuen Auftrieb bekommen. Für Spieler wäre dies ein entscheidender Schritt hin zur Rückerstattung ihrer Verluste – für Anbieter wie Tipico könnte es zu einem finanziellen Desaster ungeahnten Ausmaßes werden.

ts

Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.

Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.