***Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2025***
In der EuGH Rechtssache C-530/24 wegen unerlaubten Sportwetten gegen Tipico werden am 11. Dezember 2025 die Schlussanträge des EU Generalanwalts erwartet. Die Schlussanträge werden wahrscheinlich einen Hinweis darauf geben, wie der EuGH entscheiden wird - denn meistens folgt der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts. Für gewöhnlich ergeht ein EuGH-Urteil 3-6 Monate nach dem Schlussantrag.
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein klägerfreundlicher Schlussantrag die Vergleichsbereitschaft von Tipico, Bwin und Co. steigen lassen dürfte - und die laufenden Verfahren ganz ohne mehrmonatiges Warten auf eine finale Entscheidung beendet werden könnten.
Die Rechtssache C-530/24 beruht auf einer Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH), vor welchem eine Rückforderungsklage gegen Tipico unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 entschieden werden soll. Konkret möchte der BGH vom EuGH die Beantwortung folgender Fragen:
Der Generalanwalt nimmt am Europäischen Gerichtshof eine besondere Stellung ein. In Deutschland gibt es dafür kein Pendant. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Verfahren rechtlich unabhängig zu analysieren und dem Gericht eine Empfehlung in Form der sogenannten Schlussanträge zu unterbreiten. Diese sind für die Richter nicht verbindlich, haben jedoch erhebliches Gewicht: In der Mehrzahl der Fälle folgt der EuGH der Linie des Generalanwalts. Wer die Schlussanträge kennt, hat also meist schon einen recht zuverlässigen Ausblick auf das kommende Urteil.
Die mündliche Verhandlung hat bereits Mut gemacht, dass der Generanwalt eine verbraucherfreundliche Position einnimmt. Schließlich vergleich er Sportwetten mit Kokain.
ts