***AKTUELLE NEWS VOM 19. März 2026***
Der Schlussantrag in der EuGH-Rechtssache C-530/24 wurde heute verlesen – und er fällt zugunsten der Spieler aus. Zweimal wurde der Termin verschoben, zuletzt vom 5. Februar auf den heutigen Tag. Das lange Warten hat sich gelohnt. In unserem Artikel finden Sie alle Details zum Schlussantrag und zu den nächsten Schritten.
Die Rechtssache C-530/24 beruht auf einer Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH), vor welchem eine Rückforderungsklage gegen Tipico unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 entschieden werden soll. Konkret möchte der BGH vom EuGH die Beantwortung folgender Fragen:
Der Generalanwalt nimmt am Europäischen Gerichtshof eine besondere Stellung ein. In Deutschland gibt es dafür kein Pendant. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Verfahren rechtlich unabhängig zu analysieren und dem Gericht eine Empfehlung in Form eines sogenannten Schlussantrags zu unterbreiten. Dieser Schlussantrag ist für die Richter nicht verbindlich, hat jedoch erhebliches Gewicht: In der Mehrzahl der Fälle folgt der EuGH der Linie des Generalanwalts. Wer die Schlussanträge kennt, hat also meist schon einen recht zuverlässigen Ausblick auf das kommende Urteil.
Die mündliche Verhandlung hat bereits Mut gemacht, dass der Generanwalt eine verbraucherfreundliche Position einnimmt. Schließlich vergleich er Sportwetten mit Kokain.
ts