Im Zusammenhang mit der Rückforderung von Spielverlusten ist immer wieder von Vergleichen die Rede. Was sind diese Vergleiche eigentlich? Wer vergleicht sich – und wer nicht? Wie hoch fallen sie aus? Und warum sollte man sich als Kläger überhaupt vergleichen, wenn die Rechtslage doch so eindeutig ist? Hier erfahren Sie mehr.
Parteien eines Rechtsstreits können es entweder auf die Entscheidung des Gerichts ankommen lassen oder das Verfahren durch einen Vergleich, also eine Einigung, beenden. Damit ein Vergleich möglich ist, müssen beide Seiten aufeinander zugehen – also jeweils teilweise auf ihre Standpunkte und letztlich auch auf Geld oder Ansprüche verzichten. Das kann schmerzhaft und ärgerlich sein, aber durchaus Sinn machen: Denn auch ein Urteil garantiert nicht immer das gewünschte Ergebnis. Viele Urteile werden angefochten, Verfahren ziehen sich durch mehrere Instanzen und können Jahre dauern. Nicht selten ist ein solches Verfahren also kräfte- und ressourcenzehrend. Ein Vergleich schafft dagegen schnell Rechtssicherheit und Zeitgewinn. Oft sorgt er zudem dafür, dass das Verhältnis der Parteien nicht irreparabel beschädigt wird.
Parteien in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit können sich grundsätzlich jederzeit vergleichen – vor dem Verfahren, während des Verfahrens und sogar danach. Der Unterschied liegt nur in den entstandenen Kosten: Läuft bereits eine Klage, sind diese natürlich deutlich höher als im vorgerichtlichen Stadium. Bei einem zivilrechtlichen Urteil trägt der Verlierer die Kosten, bei einem Vergleich einigt man sich. In Verbraucherklagen empfehlen wir Mandanten grundsätzlich, einen Vergleich nur dann anzunehmen, wenn die Kosten vollständig von der Beklagten übernommen werden.
Ein wesentliches Merkmal solcher Vergleiche ist die strikte Vertraulichkeit. Über die Inhalte darf nicht gesprochen werden. Das ist auch der Grund, weshalb so wenige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. So viel lässt sich aber sagen: Viele Anbieter zeigen sich vergleichsbereit, wenn der Kläger durch eine spezialisierte Kanzlei vertreten ist. Die Konditionen variieren je nach Anbieter, Einzelfall und Verfahrensstand – doch die Tendenz ist klar: Ein Vergleich ist für die Anbieter die ruhigste und wirtschaftlich sinnvollste Art, ein Verfahren zu beenden.
Die Erfolgsquote der Glücksspiel-Klagen ist exorbitant hoch – bei unserer Kanzlei liegt sie bei über 95 %. Nahezu alle Gerichte in Deutschland gehen mittlerweile davon aus, dass Verluste aus illegalem Glücksspiel rückforderbar sind. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich dieser Auffassung angeschlossen – und der Europäische Gerichtshof (EuGH) dürfte sie in absehbarer Zeit bestätigen. Trotz dieser klaren Tendenz entscheiden sich viele Kläger für den Vergleich. Warum?
Selbst wenn man ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, ist die tatsächliche Durchsetzung oft das größere Problem. Viele Anbieter sitzen auf Malta, Gibraltar oder Curaçao – und die Vollstreckung in diesen Glücksspiel-Paradiesen ist oft schwierig bis unmöglich. Ein gewonnenes Verfahren ist letztlich also nur die halbe Miete - und nicht viel wert, wenn der Anbieter nicht bezahlt. Der Vergleich senkt das Risiko erheblich am Ende leer auszugehen. Denn bei einem Vergleich zahlen die Anbieter, weil sie selbst eine rechtssichere Lösung des Streits und die Sache nicht eskalieren wollen.
Ein Prozess kann sich über Jahre hinziehen, insbesondere wenn der Gegner sämtliche Instanzen ausschöpft. Ein Vergleich ermöglicht es, schneller an sein Geld zu kommen und den Fall endgültig abzuschließen – ohne die zermürbende Wartezeit auf Urteile und Berufungsverfahren.
Für die Anbieter kann ein Vergleich ein gesichtswahrender Ausweg sein. Er erlaubt eine rechtlich saubere und wirtschaftlich annehmbare Lösung. Dadurch sinkt auch der Druck, durch Liquidationen oder Umfirmierungen zu versuchen, sich der Haftung zu entziehen.
Ein Vergleich ist kein Zeichen von Schwäche, sondern oft ein strategischer Schritt – sowohl juristisch als auch wirtschaftlich. Er schützt vor Risiken, spart Zeit und führt in den meisten Fällen zu einem sicheren und schnellen Ergebnis. Unsere Erfahrung zeigt: Wer gut vertreten ist, vergleicht sich nicht aus Angst, sondern aus Klugheit.
Wir empfehlen, Vergleichen grundsätzlich offen gegenüberzustehen – allerdings nicht um jeden Preis. Kläger sollten sich nicht unter Wert verkaufen. Ein Vergleich muss dem Anbieter mehr wehtun als dem Kläger. Dank der ausgezeichneten Rechtsprechung ist die Position der Kläger derzeit sehr stark – sie verhandeln aus einer Position der Stärke.
Wenn ein Angebot nicht angemessen ist, raten wir dazu, den Druck zu erhöhen und den Vergleich im Zweifel platzen zu lassen. Denn eskaliert das Verfahren, riskiert das Casino auf mittlere und lange Sicht einen erheblichen Reputationsschaden durch unangenehme öffentliche Aufmerksamkeit – mit kritischen Fragen von Behörden, Finanzämtern, Werbepartnern, Investoren oder Medien.
Letztlich gibt es jedoch keine allgemeine Formel für Vergleiche, da jeder Fall und vor allem jeder Anbieter ein wenig anders ist.
ts