Urteil zur Verjährung: OLG Stuttgart bestätigt 10 Jahre

Veröffentlicht am 
26.4.2024
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Verjährung bei Sportwetten und Online Casino Rückforderungen: OLG Stuttgart bestätigt 10 Jahre!

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sportwetten und Online Casino Rückforderungen beträgt 10 Jahre. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Verfahren unserer Kanzlei explizit bestätigt (Az. 5 U 154/23). Sie können das Urteil hier herunterladen.

Vor Gericht behaupten die Anwälte der Betreibergesellschaften, dass die Verjährung in die Vergangenheit 3 Jahre beträgt. Wäre dies der Fall, wären Rückforderungen gar nicht oder nur noch in einem sehr begrenzten Umfang möglich. Die weit überwiegende Mehrzahl der Gerichte geht allerdings von einer 10-jährigen Verjährungsfrist aus - auch wenn sich die meisten Gerichte gar nicht explizit zur Verjährung äußern. Meistens wird diese nämlich einfach "durchgewunken". Daher sind Urteile, in welchen explizit zur 10-jährigen Verjährung Stellung genommen wird, gute Grundlagen für den weiteren Erfolg der Rückforderungen. In bislang 2 von 3 Fällen konnte unsere Kanzlei vor Oberlandesgerichten verbraucherfreundliche Urteile erwirken. Nach dem OLG Düsseldorf folgte im März 2024 das OLG Stuttgart.

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Tipico zu Rückzahlung von 25.900€ verurteilt

Das OLG Stuttgart bekräftigte in seiner Entscheidung das LG Stuttgart, welches zuvor Tipico zur Rückzahlung verurteilt hatte, und sprach dem Kläger Verluste in Höhe von 25.900€ zu. Das Gericht erkannte auch an, dass für die Verjährung der § 852 BGB maßgeblich ist, weil Tipico wegen einer "unerlaubten Handlung" von Kunden Geld erlangt hat. Nach § 852 BGB beträgt die Verjährungsfrist in diesem Fall 10 Jahre.

Achtung: Verjährung taggenau

Anders als bei der Verjährung in die Zukunft, welche ab Jahresende gezählt wird, ist die Verjährung in die Vergangenheit taggenau. Das bedeutet, dass der Tag der Klageeinreichung für die Verjährung maßgeblich ist: gerechnet wird also ab Datum der Klageeinreichung minus 10 Jahre. Folglich verjähren Ansprüche, welche z.B. bis ins Jahr 2014 zurückreichen, täglich. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir Ihnen auf Grundlage der Transaktionsliste sagen, ob Ihr Fall verjährungskritisch ist.

Mehr zur Verjährung erfahren Sie in unserem Artikel zu den juristischen Hintergründen.

ts

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