EU-Generalanwältin: Umweltschutz vor Motorschutz

Veröffentlicht am 
30.4.2020
Diesel-Skandal

In ihrem Schlussantrag hat die EU-Generalanwältin sogenannte Thermofenster zu illegalen Abschalteinrichtungen erklärt. Die Begründung der Gegenseite, wonach Thermofenster zum Schutz des Motors notwendig seien, wies die Generalanwältin auch im Hinblick auf die gravierenden ökologischen Folgen zurück. Ihr Standpunkt stellt zwar noch keine Entscheidung dar, ist aber wegweisend für das oberste Europäische Gericht (EuGH). Und dieser Fall hat Sprengkraft: bei einem Urteil zulasten der Thermofenster, wäre die Zahl der betroffenen – und somit anspruchsberechtigten – Verbraucher um ein Vielfaches höher.

Das Märchen vom notwendigen Motorschutz

Thermofenster stehen schon lange im Verdacht, eine weitere Betrugs-Variante im Dieselskandal zu sein. Es handelt sich dabei um Abschalteinrichtungen, welche bei einer bestimmten Temperatur die Abgasrückführung unterbrechen und somit einen deutlich höheren Stickoxid-Ausstoß verursachen. Die Automobil-Konzerne, allen voran Daimler, verstecken sich hinter dem scheinheiligen Argument, dass diese Vorrichtungen für den Motorschutz notwendig seien. Vor diesem Hintergrund verwundert es umso mehr, dass die Abgasrückführung bereits bei 15°C eingestellt wird – also bei einer in Deutschland sehr üblichen Außentemperatur.

Profitgier ohne Verantwortung

Die ohnehin wenig stichhaltigen Argumente der Auto-Industrie machen auch deutlich, dass den Konzernen der Motorschutz wichtiger ist als der Gesundheits- und Umweltschutz. Aus reiner Profitgier scheuten die Hersteller es nicht, Millionen von Verbraucher, die sich ihr Fahrzeug oftmals mühsam ersparen mussten, perfide zu täuschen und die öffentliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Schutz der Natur mit Füßen zu treten.

ts


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