Urteile im Fiat Ducato Dieselskandal: der aktuelle Stand der Rechtsprechung

Veröffentlicht am 
14.9.2022
Wohnmobil

Urteile im Fiat Ducato Dieselskandal

Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend zu den aktuellen Urteilen im Fiat Ducato Wohnmobil Dieselskandal (Zuletzt aktualisiert: März 2023)

Im Fiat Ducato Wohnmobil Abgasskandal mehren sich die Urteile. Allerdings sind die allermeisten Urteile bislang nicht rechtskräftig, das gilt sowohl für die klageabweisenden als auch für die klagestattgebenden. Eine Tendenz in der Rechtsprechung lässt sich daher noch nicht erkennen, zumal es wegen der Überlastung der Justiz noch einige Zeit dauern wird, bis sich eine Tendenz herauskristallisiert. Für eine einheitliche Linie der Gerichte wird es ohnehin maßgeblich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Oberlandesgerichte (OLG) ankommen.

Schon im August 2022 hat das OLG München angekündigt, dass es zugunsten des klagenden Womo Besitzers entscheiden wolle. Ein Urteil ist bislang noch nicht ergangen. Auch vom EuGH in Luxemburg ist in nächster Zeit eine Entscheidung im Dieselskandal zu erwarten. Nach Auffassung des EU Generalanwalts haben Fahrzeugeigentümer, deren Fahrzeug mit einem "Thermofenster" ausgestattet ist (und das ist auch bei Fiat Ducatos der Fall), einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Entscheidungen dieser Gerichte könnten für einen Erfolg im Fiat Ducato Abgasskandal maßgeblich sein.

Die bisherige Entwicklung in der Rechtsprechung zeigt deutlich, dass die Vorwürfe gegen Fiat im Dieselskandal vor Gericht Bestand haben und Wohnmobil Eigentümer mit einer günstigen Rechtsprechung rechnen können. Die bislang häufig ergangenen Versäumnisurteile zugunsten der Wohnmobil Eigentümer sind in ihrer Bedeutung sehr limitiert, während die negativen Urteile auch häufig auf prozessuale und rechtliche Fehler zurückzuführen waren. Insgesamt tut sich Fiat schwer, den schwerwiegenden Manipulationsvorwürfen fundiert entgegen zu treten und diese zu entkräften.

  1. Positive Urteile
  2. Negative Urteile
  3. Tendenz in der Rechtsprechung
  4. Überlastung der Justiz
  5. Lobbyismus verhindert Verbraucherschutz

Positive Urteile

EuGH

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde verhandelt, ob sogenannte "Thermofenster" illegale Abschalteinrichtungen darstellen. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur bei bestimmten Außentemperaturen in Betrieb ist - und das Fahrzeug folglich viel mehr als die gesetzlich zulässige Menge an Schadstoffen ausstößt. Thermofenster sind auch in zahlreichen Fiat Ducato Motoren verbaut. In seinem Schlussplädoyer vom Juni 2022 hat sich der EU Generalanwalt Athanasios Rantos dahingehend geäußert, dass Eigentümern von solchen Fahrzeugen grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller heben. Und zwar auch für den Fall, dass der Hersteller fahrlässig gehandelt hat. Eine positive Entscheidung durch den EuGH wird die Rechtsprechung im Diesel Skandal maßgeblich zugunsten der Verbraucher verändern. In der Regel folgt das Gericht der Auffassung des Generalanwalts. (Alle Hintergründe zu den Vorgängen am EuGH können Sie hier nachlesen)

Entscheidungen von Oberlandesgerichten

Mit dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich am 22. Februar 2022 erstmals ein Oberlandesgericht im Fiat Ducato Wohnmobil Dieselskandal geäußert. Das Gericht hat in einem Hinweisbeschluss angekündigt, dass es die Berufung von Fiat gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 28 U 55/21) zurückweisen wolle. Fiat hatte in dem Verfahren die Vorwürfe der illegalen Abgasmanipulation nicht bestritten - und im Zivilprozess gelten unbestrittene Vorwürfe als zugestanden. Für die vom Wohnmobil Abgasskandal betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Klage mit diesem Beschluss nochmals signifikant gestiegen. Die Entscheidung des OLG Köln wird in Kürze erwartet.

Am 3. August 2022 hat sich auch das Oberlandesgericht (OLG) München geäußert. Es geht in seinem Hinweisbeschluss davon aus, dass die Timer-Funktion in Fiat Ducato Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung ist und betroffene Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Timer-Funktion schaltet die Abgasreinigung nach 22 Minuten ab - anschließend stößt das Fahrzeug ein Vielfaches der gesetzlich zulässigen Menge an Schadstoffen aus. Nach Auffassung der Münchner Richterinnen konnte Fiat nicht darlegen, inwiefern die Timer-Funktion aus technischen Gründen erforderlich sei. Das OLG geht davon aus, dass Fiat die Fahrzeuge aus Gewinnstreben bewusst manipuliert und dadurch Kunden und Zulassungsbehörden bewusst getäuscht hat. Eine Entscheidung wird im Dezember 2022 oder Januar 2023 erwartet. Allerdings ist es auch nicht ausgeschlossen, dass kein Urteil ergeht. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn der Kläger die Klage nach Annahme eines Vergleichs zurückzieht. Wenn keine Entscheidung in der Sache ergeht, dürfte dies als Indiz für einen Vergleich zu deuten sein.

Endurteile

Mit dem Landgericht Landau hat im Dezember 2021 erstmals ein Gericht durch ein Endurteil Fiat zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt (Az. 2 O 169/21). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Wohnmobil der Marke Pilote mit 3,0 l Fiat Ducato Motor eine illegale Abschalteinrichtung enthält, welche dafür sorgt, dass das Fahrzeug lediglich auf dem Prüfstand im Labor die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhält, während die Emissionen auf der Straße um ein Vielfaches höher sind. Für das Gericht stand somit fest, dass Fiat dem Kläger einen Schaden zugefügt und dabei vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Der Kläger sei durch unwahre Angaben über vertragswesentliche Umstände bewusst getäuscht worden. Die Entscheidung zur illegalen Manipulation im Fiat Konzern sei "auf Grundlage einer strategischen Entscheidung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse" getroffen worden, so das Gericht. Fiat hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. (Laden Sie das Urteil hier herunter)

Ebenso hat das Landgericht Meiningen im Januar 2022 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung festgestellt und zugunsten des Wohnmobil Eigentümers entschieden (Az. 1 O 425/21). Der Kläger war Eigentümer eines Wohnmobils der Marke Bürstner Nexxo T 660 mit Fiat Ducato Motor. Für das Gericht stand fest, dass der Motor "unstreitig" eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Auch griffen in diesem Fall die Ausnahmetatbestände nicht, weil "die im streitgegenständlichen Motor verwendete Abschalteinrichtung offenkundig allein dazu diente, im Prüfstandsbetrieb ein vom Echtbetrieb abweichendes, positives Emissionsverhalten des Fahrzeugs herbeizuführen, um auf diese Weise die Einhaltung der anderweitig offenbar nicht zu erreichenden Emissionsgrenzwerte sicherzustellen." Auch in diesem Fall hat Fiat Berufung eingelegt. (Laden Sie das Urteil hier herunter)

Das Landgericht Ravensburg wies in seinem Urteil vom Januar 2022 (Az. 2 O 114/21) die Vorwürfe gegen die Fiat Muttergesellschaft Stellantis zurück - verurteilte aber Fiat selbst, bzw. die FCA Italy zur Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger war Eigentümer eines Wohnmobils der Marke Dethleffs Model S Advantage mit Fiat Ducato Motor. Den Vorwurf der illegalen Abgasmanipulation hatte Fiat im Verfahren nicht bestritten. (Laden Sie das Urteil hier herunter)

Das Landgericht Landshut war in seinem Urteil vom März 2022 (Az. 54 O 1306/21) ebenfalls überzeugt, dass der Eigentümer des Wohnmobils der Marke Challenger mit Fiat Ducato Motor von Fiat vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurde und einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Fiat wurde verpflichtet, an den Kläger einen Betrag i.H.v. EUR 9.740,63 zu zahlen, was 15 % des Kaufpreises entspricht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Abgasreinigung lediglich im Labor für 22 Minuten funktioniere, der Schadstoffausstoß auf der Straße dagegen ungebremst sei. Es hatte auch "keinerlei Zweifel daran", dass Fiat dabei vorsätzlich gehandelt hat, d.h. durch die Verwendung der Abschalteinrichtung Behörden und Kunden wirklich täuschen wollte. (Laden Sie das Urteil hier herunter)

Das Landgericht Dessau-Roßlau führt in seinem positiven Urteil vom April 2022 (Az. 4 O 315/21) aus, dass es davon überzeugt sei, dass nicht nur das Fahrzeug des Klägers von den Abgasmanipulationen betroffen ist, sondern "eine Vielzahl von Fahrzeugen". Die Entscheidung zur Abgasmanipulation im Fiat Konzern sei von "grundlegender strategischer Entscheidung" gewesen, wobei die "Belange des Umweltschutzes und die [Risiken der] potentiellen Käufer" der Profitmaximierung untergeordnet wurden. Fiat habe zudem "keinerlei Versuche der Schadensbegrenzung" betrieben und die Kooperation mit Behörden verweigert. (Laden Sie das Urteil hier herunter)

Weitere positive Urteile sind von den Landgerichten Leipzig (Juli 2022, Az. 3 O 749/21), Stuttgart (August 2022, Az. 30 O 18/22) und Köln (August 2022, Az. 10 O 30/21) ergangen. (Laden Sie die Urteile hier herunter)

Trotz mangelnder Rechtskraft, geht von den Urteilen eine starke Signalwirkung aus. Denn sie zeigen, dass die Vorwürfe gegen Fiat ernst und schwerwiegend sind und Klagen im Fiat Ducato Wohnmobil Abgasskandal Aussicht auf Erfolg haben. Im Anbetracht der belastenden Beweislage dürften diese Urteile der Auftakt zu einer flächendeckenden verbraucherfreundlichen Rechtsprechung sein.

Versäumnisurteile

Den Wohnmobil Eigentümern ist bislang auch durch zahlreiche Versäumnisurteile Schadensersatz zugesprochen worden, so vor den Landgerichten Koblenz (Az. 12 O 316/20), Stade (2 O 175/21), Oldenburg (4 O 767/21), Gera (Az. 7 O 103/21), Nürnberg-Fürth (19 O 737/21), uvm. Versäumnisurteile können nach der Zivilprozessordnung (ZPO) beantragt werden, wenn der Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint oder sich nicht schriftlich zu den Klagevorwürfen äußert. Wegen offensichtlicher Überlastung gelingt es der Verteidigung von Fiat in zahlreichen Fällen nicht, sich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Diese komplexen und sehr aufwendigen Verfahren werden nämlich von kleinen und unerfahrenen Kanzleien geführt.

Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung von Versäumnisurteilen limitiert. Da bei Versäumnisurteilen der Vortrag der Klagepartei als wahr unterstellt wird, liegt die Hürde für ein erfolgreiches Urteil hier deutlich niedriger als in einem „normalen“ Verfahren, in dem sich die Beklagte gegen die Klage verteidigt. Dementsprechend sind die bislang ergangenen Versäumnisurteile im Fiat Ducato Dieselskandal – anders als die Werbung mancher Anwälte suggeriert – nicht als bahnbrechende Erfolge einzustufen. Gleichzeitig sind die Urteile in ihrer Bedeutung aber auch nicht zu unterschätzen. Denn auch bei Versäumnisurteilen prüft das Gericht, ob die Klage grundsätzlich geeignet ist, den Anspruch der Klagepartei zu stützen (sogenannte „Schlüssigkeit“). Und dies war aus Sicht mehrerer Landgerichte offensichtlich der Fall.

Negative Urteile

Im Fiat Ducato Dieselskandal hat es bislang auch klageabweisende Urteile gegeben, also Fälle, in welchen der Kläger leer ausgegangen ist. Das bekannteste Urteil in diesem Zusammenhang ist jenes des Landgericht Freiburg (Az. 14 O 333/20) (hier gelangen Sie zum Urteil). Nach Auffassung des Gerichts hatte der Kläger, Eigentümer eines Wohnmobils der Marke Dethleffs Esprit T 7150 EB, nicht substantiiert darlegen können, dass er einen Schadensersatzanspruch gegen Stellantis habe. Hier ist der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei auch ein grober Fehler unterlaufen: sie hat die Klage gegen den Fiat Mutterkonzern Stellantis statt gegen die FCA Italy S.p.A. gerichtet. Es ist allerdings fraglich, ob das Verfahren bei einer direkten Klage gegen FCA Italy S.p.A. anders ausgegangen wäre. Das Gericht zeigte sich nämlich auch vom restlichen Vortrag der Rechtsanwälte nicht überzeugt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe läuft bereits. Die Argumentationsweise des Landgerichts ist hier vergleichbar mit frühen Klagen gegen Volkswagen. Auch im VW Abgasskandal wurden Klagen zu Beginn oftmals mit mangelhaften Begründungen abgewiesen, bevor den Klägern von den Oberlandesgerichten (OLG) bzw. dem Bundesgerichtshof (BGH) Schadensersatz zugesprochen wurde.

Tendenz in der Rechtsprechung

Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: November 2022) kann noch keine Tendenz in der Rechtsprechung im Wohnmobil Abgasskandal erkannt werden. Es wäre verfrüht, den klagestattgebenden oder klageabweisenden Urteilen eine übermäßige Bedeutung beizumessen, zumal die Urteile auch nicht rechtskräftig sind. Richter haben - insbesondere in Frühphasen solcher Verfahren - dank der richterlichen Unabhängigkeit einen weiten Interpretationsspielraum und können die Rechtslage auch entgegen aller guten Argumente anders beurteilen. Echte Signalwirkung wird daher ohnehin erst von den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Oberlandesgerichte (OLG) ausgehen. Hier hat das OLG München eine Entscheidung für Herbst 2022 angekündigt.

Vor dem Hintergrund der schwer belastenden Beweislage gegen Fiat ist mittelfristig von einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Fiat Ducato Dieselskandal auszugehen. Bereits im VW Dieselskandal haben sich die Gerichte auf die Seite der Verbraucher gestellt und Volkswagen in tausenden Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Erfolg einer Klage hängt aber auch nicht unerheblich von der Kompetenz und Erfahrenheit der Rechtsanwälte ab. Speziell im Fiat Ducato Abgasskandal ist nicht selten zu beobachten, dass unerfahrene und fachfremde Kanzleien ihre Mandanten schlecht beraten und mangelhaft vor Gericht vertreten.

Überlastung der Justiz

Die Justiz ist von den zahlreichen Verfahren im Dieselskandal seit Jahren massiv überlastet. Darunter leidet auch die Qualität der Entscheidungen, weil eine fundierte Auseinandersetzung mit den entstehenden Rechtsfragen aus Kapazitätsgründen nicht immer möglich ist. Seit Bekanntwerden der illegalen Abgasmanipulationen bei Volkswagen und Beginn des Dieselskandals im Jahr 2015, türmen sich vor deutschen Gerichten die Klagen von Verbrauchern und die Justiz kommt diesem Ansturm nur sehr schwerfällig hinterher. Hier kommen die Defizite bei der Digitalisierung der Justiz und des deutschen Prozessrechts besonders deutlich zum Vorschein. Während die allermeisten Branchen beispielsweise ihren Schriftverkehr voll digitalisiert haben, versendet die Justiz nach wie vor großteils Schreiben und Schriftsätze in mehrfacher Ausfertigung in gedruckter Form per Post. Und entsprechend verlangsamt sich allein dadurch die Abarbeitung solcher Verfahren – Papierberge statt PDF. Auch das deutsche Zivilprozessrecht ist der Klagewelle nicht gewachsen. Denn auch in „Massenfällen“ sind Gerichte verpflichtet, sich jedes Falls einzeln anzunehmen – auch wenn sich die vielen tausenden gleichgelagerten Fälle gut zusammenfassen und einheitlich entscheiden ließen. Auch gerichtliche Gutachten zu einem bestimmten Fahrzeugtyp gelten grundsätzlich nur für einbestimmtes Verfahren und können nicht ohne Weiteres auch anderen Klägern zugutekommen.

Lobbyismus verhindert effektiven Verbraucherschutz

Die im Jahr 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage ("Sammelklage") sollte diesem Problem abhelfen und den Verbraucherschutz in Deutschland stärken. Allerdings ist die Musterfestellungsklage, bzw. Sammelklage durch Lobby-Interessen stark verwässert und zu einem zahnlosen Tiger degradiert worden. So dient beispielsweise ein Musterfeststellungsverfahren lediglich der Feststellung bestimmter Rechtsfragen. Nach einem Urteil, welches mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, erhält der Verbraucher keinen Schadensersatz, sondern muss sich diesen in einem weiteren, individuellen Verfahren erstreiten. Auf diese Weise kann der Nutzungsersatz den Schadensersatz vollständig aufbrauchen, sodass der Verbraucher am Ende eines erfolgreichen Klagewegs trotzdem mit leeren Händen dasteht.

Dementsprechend gibt es in Deutschland immer noch kein wirksames Instrument zur Bündelung massenhafter Schadensfälle, ebensowenig ein wirksames und abschreckendes Unternehmensstrafrecht. Auf diese Weise können sich umsatzstarke, multinationale Konzerne oft wirksam der Verantwortung entziehen und müssen keine flächendeckenden Sanktionen auch bei millionenfachem Betrug befürchten. Die Leidtragenden dieser Untätigkeit sind die Justiz und die Verbraucher - deren Lobby nicht ansatzweise so stark ist und in politischen Entscheidungen wenig Berücksichtigung findet. Auch vor diesem Hintergrund ist die Individualklage für Verbraucher die einzige Möglichkeit sich wirksam gegen Betrug zur Wehr zu setzen.

ts

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