Hunderttausende Wohnmobile von Diesel-Skandal betroffen

Der Diesel-Skandal geht in die nächste Runde: Nach offiziellen Angaben sollen mehr als 200.000 Wohnmobile auf Fiat Ducato Basis unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits Rückrufe angekündigt. Die Behörde geht davon aus, dass die Abgaswerte illegal manipuliert wurden – entsprechend hätten die Fahrzeuge keine Zulassung erhalten dürfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt drohen Fahrverbote und Stilllegungen. Immer mehr Verbraucher gehen gerichtlich gegen Fiat vor, um Schadensersatz für ihre manipulierten Wohnmobile zu erhalten.

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Die wichtigsten Antworten

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geht davon aus, dass Fahrzeuge aus der Produktion von Fiat und Iveco der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 - ausgenommen 6d (temp) - betroffen sind, die zwischen 2014 und 2019 hergestellt bzw. erstmalig zugelassen wurden.

Betroffen sind insbesondere folgende Diesel-Motoren: 1,3 l – 1,3 l Multijet – 1,6 l – 1,6 l Multijet – 2,0 l – 2,0 l Multijet - 2,2 l Multijet – 2,3 l – 2,3 l Multijet und 3,0 l Diesel. Insbesondere die bei Wohnmobilen äußerst verbreiteten 2,3-Liter und 3,0-Liter Multijet-Motoren (2.287 ccm und 2.999 ccm Hubraum) sind nach den Informationen der Ermittlungsbehörden und des Kraftfahrt-Bundesamts manipuliert.

Konkret geht es insbesondere um Motoren der Typen 110 Multijet (Nummer F1AE3481G), 115 Multijet (Nummer 250A1000), 150 Multijet (Nummer F1AE3481D) und 180 Multijet (Nummer F1CE3481E).

Die Wohn- und Reisemobile folgender Hersteller nutzen Fiat Ducato und Iveco Basisfahrzeuge:

Adria, Arca, Autostar, Autotrail, Bavaria, Benimar, Bimobil, Bocklet, Bürstner, Campereve, Caravans International, Carado, Carthago, Challenger, Chausson, Concorde, Dethleffs, Dopfer, Elnagh, Eura Mobil, Fleurette, Font Vendome, Form IT, Forster, Frankia, Globecar, Hobby, Hymer, Itineo, Joint, Kabe, Karmann, Kerkamm, Knaus, La Strada, Laika, Le Voyageur, LMC, McLouis, Mobilvetta, Morelo, Niesmann & Bischoff, Notin, Phoenix, Pilote, PLA, Pössl, Protec, Rapido, Rimor, Roller Team, Sunlight, Sunliving, Swift, Tourne, Weinsberg, Westfalia, Wingamm, Woelcke (und Weitere).

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne individuell, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Muss ich mit Rückrufen, Fahrverboten oder Stilllegungen rechnen?

Ja. Fahrzeuge, welche den gesetzlichen Abgasnormen nicht entsprechen, dürfen auch nicht auf deutschen Straßen fahren. Vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugen droht daher der Verlust der Zulassung. Besitzer müssen entsprechend mit Rückrufen und verpflichtenden Nachrüstungen rechnen, in deren Rahmen die illegalen Motorsteuerungs-Softwares entfernt werden. In einem Schreiben vom Mai 2021 an die Deutsche Umwelthilfe hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mitgeteilt, dass es Schritte zur Entfernung der in den Autos verbauten "Unzulässigkeiten" prüfe - was nichts anderes bedeutet, als dass die Rückrufe bereits vorbereitet werden. Schon im Februar 2021 hat das KBA wegen des Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen erstmals einen Rückruf für den Iveco Daily angeordnet (Rückruf-Code 13T). Jedoch sind Fahrverbote undStilllegungen auch ohne Rückrufe rechtlich möglich.

Vorsicht: Software-Updates können erwiesenermaßen schwere, negative Folgen für das Fahrzeug haben. Experten und Kunden berichten im Zusammenhang mit dem Volkswagen- und Daimler-Diesel-Skandal unter anderem von gesteigertem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, geringerer Leistung, dem Verrußen des Dieselpartikelfilters und geringerer Lebensdauer der betroffenen Motoren. Die Hersteller übernehmen keine Garantie für die Folgen des Updates.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Die konkreten Umstände der Rückrufe und Nachrüstungen werden von den Behörden beschlossen. Sie haben selbst keinen Einfluss auf den Zeitpunkt oder die Art der Durchführung. Wenn Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält, können Sie allerdings Schadensersatz verlangen. Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. In diesem Fall können Sie, je nach gefahrenen Kilometern, einen Großteil des Kaufpreises erstattet bekommen. Wenn Sie Ihr Wohnmobil behalten möchten, können Sie circa 20% des Kaufpreises als einmalige Schadensersatzsumme verlangen.

In jedem Fall werden alle Kosten für Zusatzausstattung (z.B. Luftfederungen, Anhängerkupplungen, Klima- und SAT-Anlagen, etc.) für den Schadensersatz berücksichtigt. Auch Finanzierungskosten wie Zinsen sind ein Schadensposten, den Sie vom Hersteller zurückverlangen können.

Diese Entschädigungen können Sie nur über den Klageweg beanspruchen. Die Hersteller entschädigen getäuschte Kunden nicht freiwillig. Die Behörden werden (anders als in den USA) die Hersteller zudem nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten. Auch eine Musterfeststellungsklage gibt es für betroffene Wohnmobil-Käufer nicht. Es ist auch unklar, ob eine solche Musterklage eingeleitet wird. Doch selbst dann bliebe die individuelle Klage der effektivste und schnellste Weg zur Entschädigung - dies zeigt die Erfahrung aus dem Volkswagen-Diesel-Skandal.

Wie läuft das Verfahren ab?

Wenn Sie uns nach der kostenlosen Erstberatung mandatieren, treten wir im ersten Schritt kostenlos und unverbindlich an Ihre Rechtsschutzversicherung heran und klären die Deckung sämtlicher Verfahrenskosten. Sollte die Versicherung die Kostendeckung wider Erwarten ablehnen, bestimmen Sie darüber, ob und wie es weitergeht - Kosten entstehen Ihnen dadurch jedenfalls nicht.

Anschließend beginnen wir zunächst mit der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte keine Einigung mit dem Hersteller zustande kommen, reichen wir im nächsten Schritt Ihre Klage ein. Sofern ein Gerichtstermin stattfindet, müssen Sie daran in der Regel nicht teilnehmen. Wir vertreten Sie vor Gericht und berichten Ihnen anschließend von der Verhandlung. In der Regel ergeht ca. 4 Wochen nach dem Verhandlungstermin ein Urteil.

Sie sind in jeden Schritt eingebunden und können alle Schreiben und Klagen, die wir einreichen, vorab prüfen und freigeben. Während des Verfahrens halten wir Sie über alle Zwischenschritte auf dem Laufenden und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Die Dauer des Verfahrens beträgt - abhängig vom zuständigen Gericht - zwischen 6 und 12 Monate.

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