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September 18, 2020

Daimler scheitert am OLG Naumburg

Das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen Daimler stärkt weiter den Kurs der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung.

In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg die Rechte der Verbraucher im Daimler-Dieselskandal gestärkt und den Stuttgarter Konzern zu Schadensersatz verurteilt. Der Autobauer muss das betroffene Fahrzeug (GLK 220 CDI 4Matic) zurücknehmen und dem Verbraucher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Insgesamt wurden dem Kläger fast 26.000€ zugesprochen.

Thermofenster sind illegal

Für das Gericht bestand kein Zweifel, dass es sich beim sogenannten Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Bei Thermofenstern wird die Abgasnachbehandlung bei einer Außentemperatur von nur 15° C eingestellt. Nach der wenig stichhaltigen Argumentation der Daimler-Anwälte ist dies für den Motorschutz erforderlich. Die Gleichgültigkeit gegenüber dem Umweltschutz und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit ist frappierend – ganz zu schweigen von der vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung der eigenen Kunden.

Trend geht klar zugunsten der Verbraucher

Das erste Urteil eines Oberlandesgerichts unterstreicht klar den Trend der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Daimler-Dieselskandal. Der Konzern gerät mit seiner wenig stichhaltigen Verteidigungsstrategie damit weiter in die Defensive und muss nun eine Flut an weiteren, erfolgversprechenden Klagen fürchten.

Gute Chancen für Verbraucher

Betroffenen Verbrauchern wird geraten, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. staudt.law bietet ihnen ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch.

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