Fast alle Mercedes-Benz-Modelle von Diesel-Skandal betroffen

Daimler steckt tief im Diesel-Skandal. Bereits im Jahr 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zehntausende Rückrufe wegen illegaler Abgasmanipulation angeordnet. Nach Einschätzungen des Handelsblatts sollen mehr als 600.000 Fahrzeuge nahezu aller Mercedes-Benz-Modellreihen betroffen sein. Daimler wehrt sich bislang erfolglos gegen die Rückrufe. Das Urteil der Behörden lautet: Die Abgaswerte vieler Mercedes-Benz-Fahrzeuge sind illegal manipuliert. Viele tausend getäuschte Kunden gehen deshalb gerichtlich gegen Daimler vor und bekommen regelmäßig hohe Summen an Schadensersatz für ihre manipulierten Daimler-Fahrzeuge zugesprochen.

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Die wichtigsten Antworten

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Wenn Sie von Daimler bzw. Mercedes-Benz oder dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein Rückrufschreiben für Ihren Diesel-Mercedes erhalten haben, dann ist Ihr Fahrzeug höchstwahrscheinlich von den illegalen Abgas-Manipulationen betroffen. Auch die Aufforderung zu einer "freiwilligen Kundendienstmaßnahme" ist ein starkes Indiz für das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen. Allerdings kann Ihr Fahrzeug auch betroffen sein, wenn Sie noch kein Schreiben erhalten haben. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung klären wir gerne die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs.

Muss ich dem Rückruf nachkommen? Drohen Fahrverbote oder Stilllegungen?

Wenn Sie ein Rückrufschreiben erhalten haben, sind Sie rechtlich grundsätzlich dazu verpflichtet, das angebotene Software-Update bei Ihrem Fahrzeug durchführen zu lassen. Wird das Update nicht durchgeführt, droht die zuständige Zulassungsbehörde die Stilllegung Ihres Fahrzeugs an (sogenannte "Betriebsuntersagung").

Auch durch sogenannte "freiwillige Servicemaßnahmen" sollen Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entfernt werden. Wenn Sie ein Schreiben von Daimler oder dem Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung für eine "freiwillige Maßnahme" erhalten haben, müssen Sie das Update jedoch nicht durchführen lassen. Vorsicht: Software-Updates können erwiesenermaßen schwere, negative Folgen für das Fahrzeug haben. Experten und Kunden berichten unter anderem von gesteigertem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, geringerer Leistung, dem Verrußen des Dieselpartikelfilters und geringerer Lebensdauer der betroffenen Motoren. Die Hersteller übernehmen keine Garantie für die Folgen des Updates. Vor diesem Hintergrund raten wir entschieden von der Durchführung des freiwilligen Software-Updates ab.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Wenn Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält, können Sie Schadensersatz verlangen. Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. In diesem Fall können Sie, je nach Laufleistung Ihres Fahrzeugs, einen großen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, können Sie circa 20% des Kaufpreises als einmalige Schadensersatzzahlung fordern.

Beide Arten des Schadensersatzes können Sie nur über den Klageweg erhalten. Daimler und Mercedes-Benz entschädigen getäuschte Kunden nicht freiwillig. Auch eine sogenannte "Musterfeststellungsklage" gibt es nur für die Modelle GLC und GLK - das Musterfeststellungsverfahren kann zudem mehrere Jahre dauern. Am Ende der Musterfeststellungsklage kann die Daimler AG auch durch ein Urteil nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden. Diesen müssen betroffene Kunden im Nachgang individuell durchsetzen. Ein Vergleich mit getäuschten Mercedes-Käufern ist (anders als im Fall der Volkswagen AG) nicht zu erwarten.

Wie läuft das Verfahren ab?

Wenn Sie uns nach der kostenlosen Erstberatung mandatieren, treten wir im ersten Schritt kostenlos und unverbindlich an Ihre Rechtsschutzversicherung heran und klären die Deckung sämtlicher Verfahrenskosten. Sollte die Versicherung die Kostendeckung wider Erwarten ablehnen, bestimmen Sie darüber, ob und wie es weitergeht - Kosten entstehen Ihnen dadurch jedenfalls nicht.

Anschließend beginnen wir zunächst mit der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte keine Einigung mit dem Hersteller zustande kommen, reichen wir im nächsten Schritt Ihre Klage ein. Sofern ein Gerichtstermin stattfindet, müssen Sie daran in der Regel nicht teilnehmen. Wir vertreten Sie vor Gericht und berichten Ihnen anschließend von der Verhandlung. In der Regel ergeht ca. 4 Wochen nach dem Verhandlungstermin ein Urteil.

Sie sind in jeden Schritt eingebunden und können alle Schreiben und Klagen, die wir einreichen, vorab prüfen und freigeben. Während des Verfahrens halten wir Sie über alle Zwischenschritte auf dem Laufenden und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Die Dauer des Verfahrens beträgt - abhängig vom zuständigen Gericht - zwischen 6 und 12 Monate.

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