Fast alle Online Casinos in Deutschland waren bis zum 01.07.2021 illegal. Dies bestimmte der Glücksspielstaatsvertrag. Allerdings wurde diese Bestimmung von vielen Glücksspielbetreibern ignoriert. Die Verträge mit den Online Casinos, welche bis zum Juli 2021 geschlossen wurden, sind daher unwirksam - und Verluste können zurückgefordert werden. Tausende Kunden sind bereits gegen die Casinos vorgegangen und konnten vor Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs ihr verlorenes Geld wieder bekommen. So haben unter anderem die Landgerichte Aachen, Düsseldorf, Gießen, Hamburg, Mainz, Magdeburg, München, Nürnberg-Fürth und Ulm positiv für die Kunden geurteilt.
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung beantworten wir gerne Ihre Fragen und prüfen für Sie, ob auch Sie vom Online Casino Geld zurückverlangen können. Sie gehen dabei keinerlei Verpflichtung ein und können sich unverbindlich von spezialisierten Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung in Verbraucher-Klagen beraten lassen.
Oder vereinbaren Sie direkt ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch via Zoom, oder Telefon über unseren kostenlosen Terminplaner.
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (abrufbar unter diesem Link) können Fluggäste, deren Flüge verspätet sind, umgebucht oder annulliert wurden, grundsätzlich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union hat oder der geplante Abflughafen innerhalb der EU liegt. Bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr wird eine Entschädigung von mindestens 250 EUR pro Flug und Passagier fällig. Bei Stonierungen und längeren Verspätungen sind es bis zu 600 EUR pro Flug und Passagier. Auch die Bundesregierung informiert auf ihrer Website im Detail zu dem Entschädigungsanspruch. Da sich die Airlines häufig weigern, die Entschädigung zu bezahlen, sollten betroffene Verbraucher sich von spezialisierten Rechtsanwälten beraten lassen. In unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Anspruch und beraten Sie unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten. Wenn Sie uns beauftragen, ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zudem völlig kostenlos. Wir verlangen auch keine Provision im Erfolgsfall - die Kosten der Durchsetzung trägt die Airline selbst.
Ihr Entschädigungsanspruch hängt von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz ab. Bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 EUR bei einer Flugdistanz bis 1.500 Kilometer, 400 EUR bei einer Flugdistanz von 1.500 - 3.500 Kilometer und 600 EUR bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern. Die Distanz Ihres Fluges können Sie unkompliziert auf dieser Website berechnen.
Gleiches gilt im Fall einer Annullierung. Wenn Ihr geplanter Flug nicht stattfindet, erhalten Sie je nach Flugdistanz die oben genannten Beträge als Entschädigung.
Der Anspruch besteht grundsätzlich nur, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist. Allerdings muss sich die Fluggesellschaft zur Abwehr Ihrer Ansprüche auf "außergewöhnliche Umstände" berufen und diese Beweisen können. Sie sollten in jedem Fall im Rahmen unserer Kostenlosen Erstberatung prüfen lassen, ob mögliche Einwände der Airlines rechtlich tragfähig sind.
Die Durchsetzung der Ansprüche ist für Sie kostenlos. Im Erfolgsfall bezahlt die Fluggesellschaft die Kosten der Durchsetzung direkt an uns. Eine Provision wird dabei nicht fällig - anders als andere Anbieter (die oft ohne Rechtsanwaltszulassung arbeiten) verlangen wir keinen Anteil Ihrer Entschädigung. Sie erhalten den vollen, gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsbetrag.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann auch die Versicherung zur schnellen und unkomplizierten Klärung der Kostenfrage herangezogen werden. Wir übernehmen in diesem Fall kostenlos und unverbindlich die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft für Sie.
Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft verjähren grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren. Um Komplikationen bei der Durchsetzung der Entschädigung zu vermeiden, raten wir Ihnen jedoch dazu, sich so früh wie möglich beraten zu lassen. Werden Fluggesellschaften insolvent, aufgekauft oder findet eine Verschmelzung statt, führt dies oft zu erheblichen Verzögerungen der Entschädigungszahlungen.